Beschwerden der EDU.CON-Gruppe abgelehnt
Bildungsminister Holger Rupprecht begrüßt den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg in der Auseinandersetzung mit der EDU.CON Privatschulcampus gGmbH und der Akzent gGmbH. "Die Entscheidung der OVG-Richter bestätigt in allen Punkten unsere Rechtsauffassung, dass sowohl die EDU.CON gGmbH als auch das Tochterunternehmen Akzent Schülerzahlen gefälscht haben, um höhere Zuschüsse des Landes zu erhalten", so Rupprecht.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerden der freien Schulträger gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Potsdam vom Juli 2010 zurückgewiesen. Die Schulträger hatten versucht, die Schließung von drei Ersatzschulen durch das Bildungsministerium mit einem Eilrechtsschutzverfahren gerichtlich aufzuheben - das wurde von den Potsdamer Verwaltungsrichtern abgelehnt.
Das Bildungsministerium hatte zum 01. Juni 2010 sowohl der EDU.CON gGmbH die Genehmigung zum Betreiben ihrer Berufsfachschulen zur Ausbildung von Tourismusassistenten in Potsdam und Cottbus als auch der Akzent gGmbH die Genehmigung zum Betreiben ihrer Berufsfachschule entzogen und die Zahlungen eingestellt. Die Schulen dürfen seitdem keinen Unterricht mehr erteilen.
Ermittlungen des Ministeriums hatten zuvor ergeben, dass sowohl die EDU.CON Privatschulcampus gGmbH als auch die Akzent gGmbH falsche Angaben zur Zahl ihrer Schülerinnen und Schüler in den Schuljahren 2009/2010 und 2008/09 gemacht haben. Durch die falschen Angaben waren unrechtmäßig Zuschüsse erschlichen worden. Damit ist die Zuverlässigkeit des Trägers laut Paragraf 121 des Brandenburgischen Schulgesetzes nicht mehr gegeben. Das Ministerium hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Potsdam wegen Betruges gestellt und Rückforderungen an die EDU.CON Privatschulcampus gGmbH und die Akzent gGmbH gestellt.
Veröffentlicht von:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
