Abkehr von einer einheitlichen Kita-Berechnung
Jugendministerin Martina Münch hat vor dem Hintergrund der getroffenen Entscheidung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg zur Verfassungsbeschwerde der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam angekündigt, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und zu prüfen. "In den kommenden Wochen werden wir auf die Kommunen zugehen und entsprechende Konsequenzen ziehen, so Jugendministerin Münch. "Das Urteil wird vermutlich zu einem aufwändigerem Berechnungsverfahren führen.
Jugendministerin Münch verweist darauf, dass das Land Brandenburg im Kita-Bereich sehr gut aufgestellt. "Brandenburg gehört mit seinem Betreuungsangebot bereits seit Jahren bundesweit zur Spitzengruppe. Knapp 95 Prozent aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren besuchen eine Kindertageseinrichtung, bei den Zweijährigen sind es mehr als 80 und bei den Einjährigen mehr als 60 Prozent. Dafür stellt das Land den Kommunen jedes Jahr mehr als 200 Millionen Euro zur Verfügung, so Münch. "Mit der Verbesserung des Personalschlüssels im Jahr 2010 haben wir einen großen Schritt getan, um die Qualität in den Einrichtungen deutlich zu verbessern. Die Erzieherinnen haben seitdem mehr Zeit für die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes dadurch werden die Chancen der Kinder auf einen guten Start ins Leben deutlich verbessert.
Hintergrund:
Um die Qualität der Bildungsarbeit in den rund 1.450 brandenburgischen Kindertagesstätten für Kinder im Krippen- und Kindergartenalter zu erhöhen, hat der brandenburgische Landtag den Betreuungsschlüssel in den Kitas zum 1. Oktober 2010 verbessert. Seiher betreut bei den Null- bis Dreijährigen eine Erzieherin sechs Kinder (vorher 1 zu 7), bei den Drei- bis Sechsjährigen eine Erzieherin zwölf Kinder (vorher 1 zu 13). Die Kosten für diese Verbesserung des Personalschlüssels trägt das Land und weist den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Weitergabe an die Kita-Träger zusätzlich mehr als 36 Millionen Euro pro Jahr zu. Streitpunkt vor dem Verfassungsgericht war die Höhe dieser Zuwendung und die Aufteilung der Mittel auf die Landkreise und kreisfreien Städte.
Potsdam, 03.05.2013Veröffentlicht von:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
