Bescheinigungen für Pkw mit gelber Plakette
28.10.2009 - Berlin/Potsdam - Wenn Berlin im Januar 2010 die zweite Stufe der Umweltzone einführt, dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette in die Umweltzone und damit in die Innenstadt fahren - es sei denn, sie besitzen eine Ausnahmegenehmigung. Darauf weisen die DEKRA Niederlassungen in der Hauptstadtregion hin.
Die Ausnahmeregelung gilt für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 3, die mit einer gelben Plakette ausgestattet sind und nicht mit einem passenden Rußfilter nachgerüstet werden können. Hierfür stellt die Technische Prüfstelle in den DEKRA Niederlassungen in Berlin in Hohenschönhausen, Tempelhof und Reinickendorf sowie in Potsdam und Oranienburg Bescheinigungen für eine Nichtnachrüstbarkeit aus, die dann sichtbar im Fahrzeug angebracht werden müssen. Die Kosten hierfür betragen 50 Euro bis 75 Euro. Die Bescheinigung gilt für ein Jahr und muss dann neu beantragt werden.
Wer sich ab Januar ohne grüne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone aufhält, dem drohen ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ausgenommen sind nur Fahrzeuge die im Ausland zugelassen sind oder Reisebusse mit gelber Plakette.
Veröffentlicht von:
DEKRA e.V.
