BER-Flugrouten beeinträchtigen Vogelschutzgebiete
Der NABU Brandenburg hatte in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative Schallschutz in Rangsdorf (BISS) e.V. am 14. September 2011 eine EU Beschwerde gegen die Flugrouten des neuen Berliner Großflughafens (BER) über das Vogelschutzgebiet am Rangsdorfer See eingelegt. Dabei hatten die Beschwerdeführer den Standpunkt vertreten, dass das EU-Recht falsch umgesetzt worden sei und eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine Prüfung der SPA-Verträglichkeit und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung hätten durchgeführt werden müssen.
Das Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) „Nuthe-Nieplitz-Niederung“ mit seinem Teilbereich am Rangsdorfer See, welches sich rund 6 km südwestlich des BER befindet, hat nationale und teils europäische und sogar globale Bedeutung für eine Vielzahl besonders geschützter Vogelarten, insbesondere Gänsearten und Limikolen (Watvögel). Aus einer internen Stellungnahme der EU-Kommission wurde bekannt, dass die EU nun ihre Prüfung der vorliegenden Beschwerde abgeschlossen hat.
Die EU folgte der Argumentation der Naturschützer. Die am BER verbindlich festgelegten Flugrouten würden die Vogelschutzbiete, u.a. den Rangsdorfer See, bereits mit Betriebsbeginn erheblich negativ beeinträchtigen. Hinzu kommt, dass die letztendlich festgelegten Flugrouten erheblich von den ursprünglich im Planfeststellungsverfahren genehmigten abwichen. Doch die zuständigen deutschen Behörden weigerten sich, die SPA-Verträglichkeit zu prüfen. Diese unterlassenen Prüfungen verstoßen gegen die Richtlinien der EU und des EWG von daher könne ein möglicher nächster Schritt nun sein ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 258 gegen die Bundesrepublik einzuleiten.
Potsdam, 14.01.2013Veröffentlicht von:
NABU Landesverband Brandenburg e.V.
