Aigners Maßnahmepaket reicht nicht aus
„Die jetzt von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner vorgesehenen Maßnahmen gegen Antibiotika-Resistenzen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung, gehen nicht weit genug“, kritisiert Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke). Durch die Änderungen der Rechtvorschriften sei nicht zu erwarten, dass Antibiotika-Anwendungen verringert würden. „Dies wäre aber der entscheidende Schritt, um Antibiotika-Resistenzen vermeiden zu können“, so Tack.
Es sei laut Tack wichtig und richtig, Maßnahmen zur Verbesserung der Tierhaltung und der Tiergesundheit in den Mittelpunkt zu stellen. Auch eine Forschungsoffensive auf diesem Gebiet sei begrüßenswert. Um der Antibiotika-Resistenz wirksam begegnen zu können, müssten aber zuerst die Ursachen beseitigt werden. „Dies gelingt am effektivsten durch verbesserte, tiergerechte Haltung. Hier stehen zuerst die Tierhalter in der Verantwortung. Wenn dies gelingt, ist dies ein Gewinn sowohl für die Menschen als auch für die Tiere“, so Tack. Die Verantwortung auf die Überwachungsbehörden abzuwälzen, ginge am eigentlichen Problem vorbei.
Tack bemängelt insbesondere, dass die vorgesehenen Maßnahmen sich im Wesentlichen auf Datensammlung und Informationsaustausch konzentrieren. Das sei der falsche Ansatz. Im Vordergrund müsse die Vorbeugung und nicht die nachträgliche Feststellung stehen. „Die Frage der Antibiotika-Resistenz steht und fällt mit der Gesundheit der Tiere und nicht mit den Möglichkeiten der Überwachung oder der Möglichkeit, Antibiotika-Anwendungen rückblickend anhand von Dokumenten nachzuvollziehen“, so die Ministerin. Auch die vorgeschlagenen Änderungen der Überwachungskompetenzen ändern nichts daran, dass ein Tierarzt kranke Tiere behandeln muss und dies die Behörde zu akzeptieren hat.
Brandenburg erwartet mit Spannung die von Aigner in Aussicht gestellten Daten über die in Deutschland in den Verkehr gebrachten Tierarzneimittel-Mengen und deren regionale Verteilung. Besser wäre laut Tack eine Tierhalter bezogene Datenerfassung des Antibiotika-Einsatzes und eine Zusammenführung der vorhandenen Aufzeichnungen in einem bundesweit einheitlichen System. So wären eine bestandsspezifische Auswertung und Vergleiche zwischen den Betrieben möglich. „Die bisherige Erfassung nach Postleitzahlenbereichen reicht für eine effektive Therapiesteuerung nicht aus“, so Tack.
Potsdam, 12.01.2012Veröffentlicht von:
MUGV
