Tack fordert Begrenzung von Zinsen für Dispo- und Überziehungskredite
Der Verbraucherschutz bei Dispokrediten und geduldeten Überziehungen muss verbessert werden. Das fordert Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke) mit Blick auf die morgen beginnende Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder in Hamburg, auf der eine Studie des BMELV zu Dispozinsen und Ratenkrediten vorgestellt und diskutiert wird. „Die derzeitige Rechtslage reicht nicht aus. Den Ankündigungen der Bundesregierung müssen endlich Taten folgen. Eine angemessene Begrenzung der Zinsen für Dispo- und Überziehungskredite muss das zentrale Anliegen sein“, so die Ministerin.
Die Einführung einer gesetzlichen Zinsobergrenze ist laut Tack aber nur ein Baustein, weitere flankierende Maßnahmen sind notwendig. Vor allem Erwerbslose und Geringverdiener nutzen den Dispokredit, weil sie keine Rücklagen haben und im Dispo häufig die einzige Möglichkeit sehen, Krisenzeiten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit zu überbrücken. „Dispozinsen sind oft ohne hinreichende Gründe unverhältnismäßig hoch.“, kritisiert die Ministerin. Die Banken sollten gesetzlich verpflichtet werden, Kunden, bei denen die Überschreitung eine längere Zeit andauert, eine Schuldnerberatung zu vermitteln oder nach französischem Vorbild nach einer bestimmten Nutzungsdauer des Dispositions- oder Überziehungskredites ein Angebot für einen günstigeren und dauerhaften Kredit zu unterbreiten.
Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von den seit Beginn der Finanzkrise gefallenen Refinanzierungskosten der Banken und Finanzinstitute nur unzureichend und müssen nach wie vor sehr hohe Dispo- und Überziehungszinsen bezahlen. „Während Guthabenzinsen durch Banken sehr schnell gesenkt werden, bleiben Überziehungszinsen trotz Senkung des Leitzinses auf Höchstniveau. Das ist ein erheblicher Zusatzgewinn für die Banken zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher, ganz besonders der Erwerbslosen und Geringverdiener“, kritisiert Tack und verweist auf die bevorstehenden Beratungen während der Verbraucherschutzministerkonferenz, auf der neben Brandenburg weitere Länder eine Obergrenze für die Höhe der Dispozinsen fordern werden. „Nur eine gesetzliche Deckelung schützt sicher vor einem überhöhten Zinsniveau“, so Tack.
Potsdam, 12.09.2012Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV)
