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Potsdam, 10.12.2013

„Genehmigungslotsen“ für Investoren in Brandenburg

Für viele unternehmerische Tätigkeiten ist eine Erlaubnis, Ausnahme oder Genehmigung seitens der öffentlichen  Ämter erforderlich. Das brandenburgische Umweltministerium und die Industrie- und Handelskammern Brandenburgs (IHK) haben im Rahmen ihrer Umweltpartnerschaft verschiedene Instrumentarien entwickelt, die als „Genehmigungslotsen“ sowohl den Antragstellern als auch den zuständigen Genehmigungsbehörden die Arbeit erleichtern sollen. Zwei aktuelle Leitfäden geben Investoren Hilfe an die Hand.

Genehmigungsverfahren sind für viele Unternehmen zunächst mit einigen Fragezeichen verbunden - vor allem, wenn ein Genehmigungsverfahren  zum ersten Mal durchlaufen wird. Die höchsten Ansprüche stellt das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Deshalb soll jetzt, so Brandenburgs Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Anita Tack, ein aktueller „Leitfaden für das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“ ausführlich Inhalt und Ablauf des Genehmigungsverfahrens erläutern und einen genauen Überblick über Zuständigkeiten und Ansprechpartner im Land Brandenburg geben. 

Gleichzeitig ist der „Genehmigungs-Check“ der brandenburgischen Industrie- und Handelskammern erschienen, der Unternehmern und Investoren eine Orientierung in Bezug auf die verschiedenen Genehmigungstatbestände im Umwelt- und Baurecht gibt. „In Form von Checklisten wird gezeigt, welche Prüfschritte durchzuführen sind, um die notwendigen Zulassungen im Immissionsschutzrecht, Baurecht, Wasserrecht und Naturschutzrecht zu ermitteln“, erklärt Gundolf Schülke, Hauptgeschäftsführer der IHK Ostbrandenburg. „Wir wollen Unternehmertum und Investitionen in Brandenburg stärken. Dazu gehören Hilfestellungen im Zusammenwirken zwischen öffentlichen Ämtern und Unternehmen. Hier gehen wir mit dem Umweltministerium einen guten Weg.“

„In Brandenburg wissen wir: Der Schutz unseres Klimas steht einer Verbesserung des Investitionsklimas nicht entgegen. Mehr Transparenz behördlichen Handelns und klare Anforderungen an Unternehmerinnen und Unternehmer bringen beides zusammen“, sagte Ministerin Anita Tack. 

In beiden Broschüren sind die wesentlichen Änderungen im Umweltrecht der letzten Jahre, wie z. B. bezüglich Industrieemissionsrichtlinie, Wasserrecht und Naturschutzrecht berücksichtigt.

Seit 2010 stehen die Genehmigungslotsen der Industrie- und Handelskammern zusätzlich zu den Experten des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Antragstellern mit Rat und Tat zur Seite. 

Potsdam, 10.12.2013

Veröffentlicht von:
MUGV

Info Potsdam Logo 2013-12-10 13:48:18 Vorherige Übersicht Nächste


2018

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