Navigation überspringen
Potsdam, 23.09.2020

Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten


Landeshauptstadt Potsdam

Die Landeshauptstadt Potsdam macht alle Potsdamerinnen und Potsdamer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, auf ihr Widerspruchsrecht bezüglich der Weitergabe von Meldedaten aufmerksam.

Das Bundesmeldegesetz (BMG) regelt einerseits die Aufgaben der Meldebehörden, andererseits aber auch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf ihre im Melderegister gespeicherten Daten. Aufgabe der Meldebehörden ist unter anderem die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nach §§ 44 ff BMG. Dabei geht es vor allem um einfache Melderegisterauskünfte.

Darüber hinaus dürfen in besonderen Fällen Melderegisterauskünfte entsprechend § 50 des Bundesmeldegesetzes erteilt werden, welche im wesentlichen Namen, Vornamen und Anschriften volljähriger Einwohner beinhalten:

Die Meldebehörde kann entsprechend § 44 und § 50 des Bundesmeldegesetzes in bestimmten Fällen Auskunft aus dem Melderegister zu Namen, Vornamen und Anschriften der Einwohner ab dem 18. Lebensjahr erteilen. Beispielsweise bei Anfragen von Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und anderer Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung (zeitlich begrenzt). Aber auch im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden an die Initiatoren (zeitlich begrenzt), im Zusammenhang mit Bürgerentscheiden an die Initiatoren (zeitlich begrenzt), an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die betroffene Person, sondern Familienangehörige angehören, über Alters- und Ehejubiläen an zuständige Stellen der Gemeinde zum Zwecke der Veröffentlichung sowie an Adressbuchverlage erfolgen.

Das Meldegesetz beinhaltet auch, dass jeder Bürger das Recht hat, dieser Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Bei der Neuanmeldung in Potsdam liegt neben den Erläuterungen des Anmeldeformulars ein zusätzliches Blatt im Bürgerservicecenter vor, mit dem allen besonderen Melderegisterauskünften widersprochen werden kann. Diese Widersprüche (Kombinationen sind möglich) stellen eine Übermittlungssperre dar und gelten unbefristet bis auf Widerruf. Bereits eingelegte Widersprüche sind weiterhin gültig. Der Widerspruch kann bei der Meldebehörde schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Ein entsprechendes Formular „Übermittlungssperre – Antrag“ kann im Internet unter http://vv.potsdam.de unter der Dienstleistung „Übermittlungssperre Melderegister“ heruntergeladen werden.

Ausgefüllt und unterschrieben kann es dann an die Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Bürgerservicecenter, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam geschickt werden.

Potsdam, 23.09.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2020-09-23 14:47:25 Vorherige Übersicht Nächste


853

Das könnte Sie auch interessieren:

Bäderlandschaft Potsdam: Angebot und Preise werden angepasst

Bäderlandschaft Potsdam: Angebot und Preise werden angepasst

Start in die Strandbadsaison am 15. Mai 16.04.25 - Die Bäderlandschaft Potsdam (BLP) wird zum 1. Mai 2025 maßvolle Anpassungen bei einzelnen Eintrittspreisen für die Hallen- und Strandbäder vornehmen. Außerdem gibt es geringe Veränderungen beim ...
Traditionelles Osterfeuer im Volkspark Potsdam

Traditionelles Osterfeuer im Volkspark Potsdam

Mit der Bornstedter Feuerwehr am 19. April 2025 im Großen Wiesenpark 16.04.25 - Das Osterwochenende im Volkspark Potsdam beginnt mit dem traditionellen Osterfeuer. An den wärmenden Flammen treffen sich Potsdamer*innen bei Musik, Getränken und leckeren Speisen, um den Frühling stimmungsvoll zu ...
Filmpark Babelsberg: Zurück in die Zukunft

Filmpark Babelsberg: Zurück in die Zukunft

Filmpark Babelsberg und Studio Babelsberg - der legendäre Filmstandort 11.04.25 - Der Filmpark Babelsberg startet unter dem Motto „Zurück in die Zukunft“ mit voller Kraft in die neue Saison. 2025 richtet sich der Fokus ganz klar auf das, was diesen Ort berühmt gemacht hat: Die große ...
Energiewende in Potsdam:

Energiewende in Potsdam:

Experten informieren sich über Stand und Pläne 10.04.25 - Energie und Wasser Potsdam (EWP) treibt den Umbau der Energieversorgung mit Tiefengeothermie, Netzausbau und erneuerbaren Energien voran Der Potsdamer Energieversorger Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) arbeitet mit hohem ...
Verschiebung der Entsorgungstermine durch Osterfeiertage

Verschiebung der Entsorgungstermine durch Osterfeiertage

Anlagen der STEP am Ostersamstag geschlossen 08.04.25 - Die Wertstoffhöfe der STEP sowie die Kompostierungsanlage Nedlitz bleiben am Ostersamstag, den 19. April 2025, geschlossen. Zudem verschieben sich durch die Feiertage auch die Entsorgungstermine.Durch den ersten Feiertag am ...

 
Facebook twitter