Wer Gartenabfälle verbrennt, handelt ordnungswidrig
Die Landeshauptstadt weist ausdrücklich darauf hin, dass Strauch-, Baum- und Heckenschnitt, sowie auch Laub, Baumaterialien und sonstige Abfälle nicht verbrannt werden dürfen. Das Verbrennen von Gartenabfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das gilt auch für das Abbrennen von Garten- und Strauchmaterial in genehmigungsfreien Lagerfeuern bis einen Meter Höhe.
Wohin nun mit dem Abfall? Ganz einfach: als Strukturmaterial auf den Komposthaufen, oder bei der Kompostanlage der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) in Nedlitz, Lerchensteig 25b bzw. dem Recycling- und Kompostbetrieb, Drewitzer Straße abgeben. Gartenabfälle können gut kompostiert werden. Wer nicht die Möglichkeit dazu hat, kann den Grünabfall bei den dafür vorgesehenen Stellen entsorgen oder kann die roten 100-Liter-Laubsäcke in den Kundenzentren des Verkehrsbetriebes beziehungsweise auf den STEP-Wertstoffhöfen für 3,57 Euro pro Stück erwerben. Anschließend die Telefonnummer (0331) 6617166 der STEP anrufen und die Säcke werden zu einem vereinbarten Termin abgeholt. Das Abholen der Säcke ist im Kaufpreis bereits enthalten.
Eine Ausnahme bildet krankes und auch von Schädlingen befallenes Holz aus dem Garten- und Landschaftsbau, welches aufgrund seiner Beschaffenheit nicht verwertet werden kann. Hierfür können Ausnahmegenehmigungen beim Bereich Umwelt und Natur der Landeshauptstadt Potsdam beantragt werden. Nähere Informationen zur Kompostierung und Entsorgung von Gartenabfällen erhalten Sie auf der Homepage der Stadtwerke Potsdam.
Potsdam, 22.09.2014Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
