Weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Lärmaktionsplans
Ab Montag wird für die Friedrich-Engels-Straße auf zwei Straßenabschnitten die Höchstgeschwindigkeit von 22 bis 6 Uhr auf 30 km/h begrenzt. Die Neuregelung betrifft den Abschnitt zwischen der Tramquerung am Hauptbahnhof und dem Schlaatzweg sowie den Bereich zwischen der Unterführung der Nuthestraße und dem Neuendorfer Anger.
Diese Maßnahme ist Bestandteil der Umsetzung des Lärmaktionsplans der Landeshauptstadt Potsdam und soll die nächtliche Lärmbelastung der Wohnbevölkerung durch den Straßenverkehr in der Friedrich-Engels-Straße mindern.
Ein Lärmschutzgutachten hat ergeben, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h das geeignete und kurzfristig wirksamste Mittel darstellt, um die Anwohnerinnen und Anwohner der Friedrich-Engels-Straße nachts vor Verkehrslärm zu schützen. Das Gutachten prognostiziert eine Pegelminderung bis 3 dB(A) und damit die Halbierung der Lautstärke durch Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h.
Die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h durch die Straßenverkehrsbehörde ist jeweils nur nach Einzelfallprüfung für jeden belasteten Streckenabschnitt auf Grundlage eines Lärmgutachtens möglich. Die Stadtverwaltung Potsdam wird auf Grundlage der vorliegenden Lärmaktionsplanung sukzessive Lärmgutachten für stark belastete Straßen erstellen lassen, um die rechtliche Grundlage zu schaffen, gegebenenfalls in weiteren Streckenabschnitten die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Werte unterhalb der ansonsten gesetzlich vorgeschriebenen 50 km/h zu begrenzen.
Potsdam, 12.07.2013Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
