Waldbrandgefahr steigt
Nachdem das dafür erforderliche Landesgesetz in der vergangenen Woche den brandenburgischen Landtag passiert hat, steigen mit dem Hochsommerwetter die neuen Waldbrandgefahrenstufen in fast allen Kreisen erstmals „offiziell“ in die Höchstkategorien 4 und 5. Seit Beginn der Waldbrandsaison am 1. März weist der Landesbetrieb Forst Brandenburg die Brandgefahr in heimischen Wäldern nach dem nun bundesweit einheitlichen System aus.
Waldbrandgefahrenstufe
1 sehr geringe Gefahr
2 geringe Gefahr
3 mittlere Gefahr
4 hohe Gefahr
5 sehr hohe Gefahr
Menschliches Handeln verursacht mehr als 90 Prozent aller Waldbrände mit bis zu 99 Prozent der Schäden. Blitze sind die einzige natürliche Ursache für das Entstehen von Waldbränden.
Zu den wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen zählt, dass
- im und am Wald (Mindestabstand 50 Meter) kein Feuer entzündet wird,
- dass Rauchen im Wald und in der Feldflur unterlassen wird, und
- keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto geworfen werden
- Brände bitte unverzüglich melden: Feuerwehr (Notruf 112) oder Polizei (Notruf 110)
Ordnungswidrigkeiten können gemäß Waldgesetz (Vorschrift Paragraph 23) mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.
Die Waldbrandgefahrenstufen sind auch am Wochenende aktuell über die Internetseite des Forstministeriums unter Rubrik Forst und Jagd abrufbar: www.mil.brandenburg.de
Der Landesforstbetrieb organisiert die Waldbrandüberwachung flächendeckend auf 1,1 Millionen Hektar über alle Waldbesitzarten. 77,2 Prozent der Waldfläche des Landes sind ausschließlich mit Kiefern bewaldet. (Nadelwälder insgesamt: 81,7 Prozent). Grundsätzlich bergen Nadelwälder eine höhere Waldbrandgefahr als Misch- oder Laubwälder. Hinzu kommen im Ländervergleich geringe Niederschlagsmengen im Frühjahr und im Sommer. Die überwiegend leichten Sandböden der Mark besitzen auch nur wenig Wasserspeichervermögen.
Auf EU-Ebene werden die Länder in Waldbrandrisikogebiete eingeteilt. Die EU klassifiziert Brandenburg als ein Gebiet mit hohem Waldbrandrisiko und stellt es damit auf die gleiche Stufe wie Spanien, Portugal, oder Griechenland.
Zwar ist eine hohe Zahl von Waldbränden zu registrieren - mit 45 Hektar 2013 waren die Flächenverluste jedoch begrenzt. Die Forstleute nennen hierfür den Einsatz der Kameratechnik, die Brandenburg als erstes Bundesland eingeführt hat, als wichtigen Grund. Vor zehn Jahren hat die Landesforstverwaltung die Überwachung durch Waldarbeiter von 130 Feuerwachtürmen schrittweise auf 108 sensorgestützte Waldbrandfrüherkennungssysteme der Marke „Fire Watch“ umgestellt. Dazu kommen noch Kameras in den angrenzenden Kiefernregionen in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern. In Summe aller beteiligten Länder sind 178 optolektronische Systeme vernetzt.
Mehr als die Hälfte der Brände wird über dieses System entdeckt. Nach der Lokalisierung wird der Brand an die Regionalleitstellen der Feuerwehren gemeldet. Durch die verkürzte Zeitdauer zwischen Ausbruch des Brandes und Beginn der Bekämpfung wurde erreicht, dass die durchschnittliche Brandfläche weniger als 0,33 Hektar beträgt. Für den Einsatz in den sechs Waldbrandzentralen sind Forstleute qualifiziert, die bei Waldbrandwarnstufen im Schichtdienst eingesetzt werden. Die Überwachung erfolgt im Verbund mit benachbarten Bundesländern, die auf das gleiche Früherkennungssystem zurückgreifen.
Die Erhöhung des Anteils von Laubbäumen in den Wäldern trägt langfristig zu einer Reduzierung der Waldbrandgefahr bei. Weiterhin förderte das Land Brandenburg den vorbeugenden Waldbrandschutz für private und kommunale Waldbesitzer. Hierbei handelt es sich um die Anlage von Waldbrandschutzstreifen, Löschwasserentnahmestellen und die Verbesserung des Ausbauzustands von Waldwegen. Seit 1990 flossen 17,5 Millionen Euro in diese Maßnahmen des vorbeugenden Waldbrandschutzes.
Potsdam, 04.07.2014Veröffentlicht von:
MIL Brandenburg
