Vogelsänger zum Stadtumbau in Brandenburger Klein- und Mittelstädten: Neues Sonderprogramm soll Erreichtes sichern
Mit einem neuen Programm will Brandenburgs Bauminister Jörg Vogelsänger kleine und mittlere Städte unterstützen, die mit den Auswirkungen des demografischen Wandels zu kämpfen haben. Für den Rückbau leerstehender Wohnungen will der Minister in 2014 bis zu acht Millionen Euro zur Verfügung stellen. Vogelsänger hat Ziel und Antragsverfahren des Sonderprogramms heute im Rahmen eines Gesprächs mit Bürgermeistern beziehungsweise Amtsdirektoren aus 18 Klein- und Mittelstädten erläutert. Mit dabei waren Vertreter aus zehn Kommunen, die im Rahmen des Stadtumbaus II gefördert werden.
„Wenn wir das bislang Erreichte in der Stadterneuerung sichern wollen, müssen wir dringend etwas für kleine und mittlere Städte im Land tun“, betont Bauminister Vogelsänger: „In den vergangenen Jahren konnten wir durch unsere Angebote im Stadt-umbau II die Folgen des Leerstands in den größeren Städten durch Rückbau mindern, mindestens eine Atempause erreichen, während in Klein- und Mittelstädten der Leerstand teilweise stark ansteigt.“
Insbesondere der Bevölkerungsrückgang und die damit verbundene relative und absolute Zunahme älterer Jahrgänge stellen die Wohnungsunternehmen mit hohem Anteil an Plattenwohnungen vor große Probleme.
Mit dem zur Verfügung stehenden Geld können bis zu 2.000 leerstehende Wohnungen zurückgebaut werden.
Als Auswahlkriterien gelten:
- eine Größe bis 20.000 Einwohner und ein Bestand von mindestens 500 Wohnungen in Montagebauweise
- der Nachweis einer bereits geförderten oder abgeschlossenen Städtebauförderung
- der Rückbau von mindestens 100 Wohneinheiten „im Paket, um für die Stadt auch eine Wirkung zu erzielen“, so der Minister.
Ausgeschlossen werden Städte, die bereits im Stadtumbau-Ost-Programm gefördert wurden.
Die Sonderförderung für kleine und mittlere Städte wird nur für das Förderjahr 2014 angeboten. Ab 2016 wird wegen des erwarteten „demografischen Echos“ in der Brandenburger Bevölkerungsentwicklung wieder mit einem Mehrbedarf für den Wohnungsrückbau in größeren Städten gerechnet.
Die geförderten Projekte müssen bis 2018 abgeschlossen sein. Über eine Bindungsfrist von 25 Jahren dürfen auf der Rückbaufläche keine neuen Wohnungen entstehen. Der Leerstand muss nachgewiesen werden. Sofern einzelne Wohnungen belegt sind, muss die Zustimmung der Mieter eingeholt werden.
Anträge können bis zum 30. Oktober dieses Jahres eingereicht werden. Die Auswahl der Projekte soll Mitte 2014 feststehen, so dass dann mit den Arbeiten begonnen werden kann.
Potsdam, 21.08.2013Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg
