Vogelsänger zu Wohnraumförderung und Mietpreisbremse
Die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt in Brandenburg verläuft unterschiedlich. Neben Leerstand in Teilen des berlinfernen Raumes wird Wohnraum in berlinnahen Lagen knapper. Die Folge können steigende Mieten sein.
Um diesem Trend entgegenzuwirken beabsichtigt die Brandenburgs Landesregierung, mit verschiedenen Maßnahmen regulierend in den Wohnungsmarkt einzugreifen und insbesondere sozial Schwächeren einen Zugang zum Wohnungsmarkt auch in diesen Gebieten zu ermöglichen.
Dazu sollen die mit Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes geschaffenen Möglichkeiten, für bestimmte Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten die Mieterhöhungsmöglichkeiten bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren auf maximal 15 %, statt 20 % zu begrenzen, genutzt werden. Vogelsänger: „Die Bundesländer haben die Möglichkeit, Gebiete, in denen die Versorgung mit Wohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist, für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren auszuweisen. Von dieser Möglichkeit wird Brandenburg durch Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung Gebrauch machen. Wir arbeiten an entsprechenden Grundlagen um noch vor der Sommerpause die Verordnung auf den Tisch zu legen.“
40 Millionen für Wohnraumförderung
Minister Vogelsänger ist sicher, dass damit der Zugang zu angespannten Wohnungsmärkten für breite Einkommensschichten gesichert und erhalten werden kann. Gleichzeitig wird die weitere Versorgung einkommensschwacher Haushalte mit angemessenem Wohnraum durch eine verstärkte Wohnraumförderung ab 2014 unterstützt. Das Land stellt in 2014 insgesamt 40 Mio. EUR für die Förderung von miet- und belegungsgebundenem Wohnraum zur Verfügung. Davon allein mindestens 10 Mio. EUR für den Mietwohnungsneubau.
Potsdam, 21.02.2014Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
