Vogelsänger: Landesprogramm zur einzelbetrieblichen Förderung geht an den Start
Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger hat das Antragsverfahren für die neue Richtlinie zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen (Investitionsrichtlinie) gestartet. Anträge auf Förderung können an die Investitionsbank des Landes Brandenburg gerichtet werden. Die Bereitstellung der Formulare erfolgt auf der Internetseite der Investitionsbank. Die Frist für die erste Beantragung läuft bis zum 31. Mai. Die Bewilligung erfolgt nach dem Projektauswahlverfahren im Juni.
Vogelsänger: „Wir wissen, dass viele Landwirte auf dieses Signal warten. Brandenburgs Landwirtschaft muss in moderne tiergerechte Ställe investieren, um den steigenden Anforderungen zur Verbesserung des Tierwohls gerecht zu werden. Mit der neuen Förderrichtlinie zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen werden diese Vorhaben unterstützt. Unterstützung erfahren auch kleinere Investitionen in die Bewässerung, in den heimischen Gartenbaubetrieben und in die Imkerei. Weiterhin werden Projekte zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung sowie zur Erschließung zusätzlicher nicht landwirtschaftlicher Einkommensquellen gefördert.“
Die aus Mitteln des Europäischen Fonds zur Entwicklung der ländlichen Räume (ELER) und nationalen Mitteln finanzierte Landesrichtlinie ist innerhalb der Landesregierung Brandenburg abgestimmt.
Die neue Richtlinie zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen basiert auf den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik für die EU-Förderperiode von 2014 bis 2020 sowie auf dem bundesweit geltenden Rahmenplan zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.
Mit der Förderung soll eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, umweltschonende, tiergerechte und multifunktionale Landwirtschaft in Brandenburg unterstützt werden und die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum gestärkt werden. Die Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes wird dabei besonders berücksichtigt.
So werden insbesondere Baumaßnahmen gefördert, die dazu dienen, die Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie die Haltungsbedingungen von Nutztieren zu verbessern und die Produktion zu rationalisieren und Kosten zu senken.
Für Investitionen in Stallbauten sind hohe bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung zu erfüllen, die jeweils über den gesetzlichen Standards der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung liegen müssen. Hier wird eine Zuschussförderung von 20 beziehungsweise 40 Prozent in Abhängigkeit von der Gestaltung der Haltungsbedingungen angeboten. Die Förderung bei Stallbauten ist begrenzt auf ein Investitionsvolumen von maximal zwei Millionen Euro.
Potsdam, 01.04.2015Veröffentlicht von:
MLUL Brandenburg
