Agrarförderantrag 2015 – Beginn der Antragstellung in Brandenburg und Berlin
Ab sofort ist für Agrarunternehmen in Berlin und Brandenburg die Antragstellung für den landwirtschaftlichen Hauptantrag 2015 möglich. Empfohlen wird, den Antrag elektronisch einzureichen, entweder online oder auf Datenträger. In Brandenburg und Berlin betrifft dies 5.500 Agrarbetriebe, die auf 1,2 Million Hektar wirtschaften. Die Direktzahlungen werden zur Einkommenssicherung und für die Leistungen der Bauern für den Umwelt- und Klimaschutz von der EU gewährt. Für die gemeinsame Förderregion Berlin-Brandenburg können in diesem Jahr 336 Millionen Euro beantragt werden. Mit dem diesjährigen Agrarförderantrag wird die Umsetzung der Beschlüsse zur EU-Agrarreform 2014-2020 für die Unternehmen konkretisiert, wodurch sich auch Änderungen ergeben.
Erste Säule
Die landwirtschaftlichen Direktzahlungen werden aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL; erste Säule) gefördert und ab 2015 enger an Umweltmaßnahmen geknüpft. Sämtliche Prämien der ersten Säule basieren dabei auf bereits in der Vergangenheit entkoppelten, flächenbezogenen Anträgen. Neu ist die Pflicht zur Erbringung von konkreten Leistungen für den Klima- und Umweltschutz (Greening). Beibehalten werden geltende Verpflichtungen nach Cross-Compliance (CC). Neu ist auch, dass Antragsteller aktive Betriebsinhaber sein müssen.
Die Basisprämie löst die bisherige Betriebsprämienregelung ab. Nachdem sich Deutschland für das Auslaufen der bisherigen Zahlungsansprüche entschieden hat, sind diese seit dem 31. Dezember 2014 ungültig. Nunmehr müssen Betriebsinhaber zunächst die Neu- beziehungsweise Erstzuweisung der Zahlungsansprüche beantragen.
Die Basisprämie wird bis 2018 auf regionaler Ebene umgesetzt. Für die Antragsteller in Brandenburg und Berlin ist für 2015 ein Wert von 160 Euro je Hektar kalkuliert. Das heißt, dass die Werte der Zahlungsansprüche je Region zunächst einheitlich sind, aber von 2017 bis 2019 eine Anpassung zwischen den deutschen Regionen erfolgen wird. Ab 2019 wird überall in der Bundesrepublik eine einheitliche Basisprämie gezahlt.
Mit der Basisprämie ist die Greening-Prämie zu beantragen. Diese wird 2015 bundeseinheitlich 87,10 Euro je Hektar betragen und setzt die Einhaltung der drei Greening-Maßnahmen (Anbaudiversifizierung, Ausweisung einer Fläche von 5 Prozent des betrieblich genutzten Ackerlands als ökologische Vorrangfläche und Erhaltung des Dauergrünlands) voraus.
Die Umverteilungsprämie erhalten wie 2014 alle Betriebe für die ersten 46 Hektar. Der Zuschlag beträgt für die ersten 30 Hektar 50 Euro und weitere 16 Hektar 30 Euro.
Die Junglandwirteprämie gilt für Antragsteller, die im Jahr 2015 nicht älter als 40 Jahre sind und sich erstmals als Betriebsinhaber niederlassen. Positiv ist, dass sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen und Personenvereinigungen diese Unterstützung erhalten können. Diese Prämie wird zusätzlich zur Basisprämie für einen Höchstzeitraum von fünf Jahren gewährt. 2015 wird bundeseinheitlich ein Betrag von 44 Euro je Hektar für maximal 90 Hektar gezahlt.
Als Verwaltungsvereinfachung wird seitens der EU die Kleinerzeugerregelung eingeführt. Die Teilnahme setzt sowohl die Beantragung auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen als auch der zutreffenden einzelnen Direktzahlungen voraus. Mit der 2015 einmalig möglichen Teilnahmeerklärung erhalten Kleinerzeuger die Summe der Direktzahlungsansprüche, maximal 1.250 Euro je Jahr, und sind von den Greening- und Cross-Compliance-Vorschriften befreit.
Zweite Säule
Landwirte erhalten darüber hinaus Zahlungen aus dem Europäischen Fonds zur Entwicklung der ländlichen Räume (ELER).
Mit dem Antrag auf Agrarförderung 2015 ist in diesem Zusammenhang auch die Förderung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete zu beantragen. Neu ist, dass ab 2015 kein Mindestviehbesatz mehr erforderlich ist und auch der bisherige Höchstbetrag je Zuwendungsempfänger entfällt. Der Fördersatz beträgt einheitlich 25 Euro je Hektar Ackerland beziehungsweise Grünland für Schläge, die mindestens 0,3 Hektar groß sind.
Mit dem Sammelantrag sind auch die Zahlungsanträge für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einzureichen. Die Maßnahmen wurden bereits im vergangenen Herbst für den Verpflichtungsbeginn 1. Januar 2015 beantragt. Soweit sich Flächen und Verpflichtungen nicht ändern, reicht ein jährlicher Zahlungsantrag aus. Erweiterungen von Verpflichtungen oder Neuanträge sind wieder im Herbst 2015 möglich.
Der Antrag auf Agrarförderung ist den Ämtern für Landwirtschaft (Bewilligungsbehörde) bis zum 15. Mai vollständig zu übermitteln. Weitere Informationen bietet das Internetangebot des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
Potsdam, 01.04.2015Veröffentlicht von:
MLUL Brandenburg
