Verhandlungen zu Enteignungen am Groß Glienicker See starten
Die Enteignungsbehörde im Innenministerium des Landes Brandenburg beginnt am 19. November mit den Verhandlungen zum Uferweg am Groß Glienicker See. Bis Ende des Jahres sollen 19 der 21 Enteignungsverfahren durch die Landeshauptstadt Potsdam gegen Anrainer am Groß Glienicker See erstmals verhandelt werden.
„Das ist ein gutes Signal, dass es weitergeht am Groß Glienicker See", sagte der zuständige Leiter der Projektgruppe Uferwege in der Landeshauptstadt Potsdam, Dr. Sven Klosa. Bei dem beantragten Enteignungsverfahren ist durch die Landeshauptstadt Potsdam der geringste Eingriff vorgesehen. Es handelt sich nicht um eine „klassische" Enteignung, bei der ein Antragsteller Eigentümer wird, das Eigentum also entzogen wird. Vielmehr bleiben die Anrainer Eigentümer, wobei das Eigentum mit einem Recht belastet wird. Die Belastung liegt darin, dass diese einen öffentlichen Uferweg zu dulden haben. Dies soll durch die Eintragung von Dienstbarkeiten im Grundbuch geschehen. Insgesamt sollen mit den Verfahren ca. 2.900 m² belastet werden.
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam war aufgrund eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung von November 2011 zur Einleitung und Durchführung der Enteignungsverfahren ermächtigt worden. In der Folge wurden die Anträge im Dezember 2011/Januar 2012 beim Innenministerium gestellt. Dieses beauftragte daraufhin zu jedem Verfahren einen Gutachter zur Feststellung der Entschädigungshöhe. Nachdem diese Gutachten im Jahr 2013 vorgelegt wurden, lud die Enteignungsbehörde nun zur mündlichen Verhandlung. Ebenfalls im Jahr 2013 stellte die Landeshauptstadt Potsdam bei der Enteignungsbehörde einen Antrag auf Vorabentscheidung.
Potsdam, 29.10.2013Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
