Verbraucherschutz im Gesundheitswesen stärken
„Der Verbraucherschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die natürlich auch im Gesundheitswesen wahrgenommen werden muss. Eine Krankenversicherung soll im Erkrankungsfall alle notwendigen Kosten abdecken. Der Versicherte muss auch in Zukunft darauf vertrauen können, dass das individuelle Lebensrisiko Krankheit ausreichend abgesichert ist“, erklärt Verbraucherstaatssekretär Daniel Rühmkorf anlässlich des heutigen Fachgesprächs zum gesundheitlichen Verbraucherschutz. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die geplante Umstrukturierung der gesetzlichen Krankenversicherung widmet sich das Herbstgespräch der Verbände dem gesundheitlichen Verbraucherschutz.
„Bislang werden zentrale Aspekte des Verbraucherschutzes wie Leistungs- und Kostentransparenz, Sicherheit, aber auch unabhängige Informationen oder Rechtsansprüche bei Haftungs- und Gewährleistungsfragen im Gesundheitsmarkt kaum beachtet“, stellt Rühmkorf fest. Er verweist noch einmal auf die gemeinsame Gesetzesinitiative von Berlin und Brandenburg zur Stärkung der Patientenrechte. Darüber hinaus geht es um Einsatzmöglichkeiten der sogenannten Nanotechnologie einschließlich ihrer Vorteile und möglicher Probleme ihrer Anwendung aus Sicht des Verbraucherschutzes.
An dem heutigen Gespräch mit Spitzenverbänden der Industrie, der Gesetzlichen Krankenversicherung, des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und der Stiftung Warentest nehmen Ministeriumsvertreter aus Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland sowie verschiedener Bundesministerien teil.
Das Land Brandenburg hat in diesem Jahr den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz. Gespräche mit den Fachverbänden, die durch das zuständige Verbraucherschutzministerium in Brandenburg organisiert werden, gehören zum Rahmenprogramm. Diese Verbändegespräche haben eine wichtige Funktion. Sie dienen dem Fachaustausch zwischen Politik, Wirtschaft, Fachorganisationen und Interessenvertretungen des Verbraucherschutzes.
Mehr als 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind als Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung von der geplanten Gesundheitsreform der Bundesregierung betroffen. Verbraucherinnen und Verbraucher geben in Deutschland pro Jahr mehr als 260 Milliarden Euro für Gesundheit aus. Davon fallen gut 170 Milliarden Euro auf die Gesetzliche und gut 31 Milliarden Euro auf die Private Krankenversicherung.
Potsdam, 28.10.2010Veröffentlicht von:
Pressestelle MUGV
