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Potsdam, 14.10.2010

Solidarisch finanzierte Krankenversicherung stärken

Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) fordert ein solidarisches Gesundheitssystem. Brandenburg wird deshalb gemeinsam mit anderen Bundesländern einen entsprechenden Antrag im Bundesrat einbringen, der grundlegende Veränderungen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung einfordert. „Unser Gesundheitssystem braucht endlich eine solide finanzielle Basis. Dafür müssen die Grundsäulen einer solidarisch finanzierten Krankenversicherung gefestigt und verstärkt werden“, betont Tack.

Der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung  weise genau in die Gegenrichtung: Er verschärfe das soziale Ungleichgewicht und befördere die Spaltung unserer Gesellschaft. Er schwäche die Gesetzliche Krankenversicherung und fördere die Privaten Versicherungen und verschiebe die Lösung finanzieller Probleme auf den Sankt Nimmerleinstag, so Tack.

Mit einem gemeinsamen Antrag im Bundesrat lehnen die Länder Berlin, Bremen,Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg den Gesetzentwurf ab. Sie fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der insbesondere sicherstellt, dass

-der Charakter der Gesetzlichen Krankenversicherung als ein bundesweites Solidarsystem erhalten bleibt, keine unsozialen Kopfpauschalen eingeführt werden und am System einkommensabhängiger Beiträge grundsätzlich festgehalten wird,

-das System der Zusatzbeiträge in ein für Versicherte und Krankenkassen praktikables und gerechtes System überführt wird und generell zur paritätischen Finanzierung zurückzukehren ist,

-neue finanzielle Risiken und Belastungen für die Gesetzliche Krankenversicherung sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite vermieden werden müssen,

-neue bürokratische Lasten für alle Beteiligten im Gesundheitswesen vermieden werden; dazu zählen besonders Maßnahmen, die die Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen automatisch in die Höhe treiben wie zum Beispiel der Sozialausgleich und die vorgesehene Einzelkontenführung für Zusatzbeiträge,


-am Sachleistungsprinzip - das sich zum Schutz der Versicherten vor finanzieller Überforderung bewährt hat - festgehalten wird,

-der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich erhalten bleibt, um auch zukünftig gleiche Wettbewerbschancen der Krankenkassen unabhängig von ihrer Versichertenstruktur zu gewährleisten,

-Regelungen aufzunehmen sind, die - ergänzend zu bereits gegangenen Schritten - zu einer Sicherung einer bedarfsgerechten hausärztlichen Versorgung auch in der Fläche beitragen.


Tack wies darauf hin, dass Brandenburg im Gesetzgebungsverfahren auch für eine vollständige Ost-West-Angleichung der Vergütung von noch immer ausstehenden Berufsgruppen im Gesundheitswesen eintritt.  Zu ihnen zählen zum Beispiel die Vertragszahnärzte sowie Physiotherapeuten bzw. medizinische Assistenzberufe. „20 Jahre nach der Wiedervereinigung müssen wir endlich auch diesen Berufsgruppen bei der Angleichung ihrer Vergütung an das Westniveau eine Perspektive aufzeigen. Es darf nicht sein, dass noch immer für gleiche Leistung im Osten weniger gezahlt wird als im Westen. Dies befördere auch die Abwanderung von medizinischen Personal und gefährde die flächendeckende medizinische Versorgung in den ostdeutschen Regionen“, so Tack.

Brandenburg wird sich deshalb gemeinsam mit den Ländern Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg Vorpommern im Bundesrat dafür einsetzen.

Potsdam, 14.10.2010

Veröffentlicht von:
MUGV

Info Potsdam Logo 2010-10-14 11:06:27 Vorherige Übersicht Nächste


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