Umstellung auf das Bundesteilhabegesetz: Die AG Teilhabe für Menschen mit Behinderungen teilweise nicht erreichbar
Landeshauptstadt Potsdam
Zum 01.01.2020 tritt die 3. Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Für die Sozialhilfeträger bedeutet dies, dass 1000 Leistungsfälle neu ins System eingepflegt werden müssen. Eine zügige und zuverlässige Bearbeitung ist notwendig, damit Geldleistungen auch weiterhin pünktlich zum 01.01.2020 ausgezahlt werden können. Aus diesem Grunde wird die Arbeitsgruppe „Teilhabe für Menschen mit Behinderungen“ sich bis Ende des Jahres intensiv mit dieser Systemumstellung befassen und die Mitarbeitenden teilweise von anderen Aufgaben abziehen.
Wir bitten um Verständnis, dass die Arbeitsgruppe im Haus 2 der Stadtverwaltung Potsdam deshalb ab sofort bis zum 13.12.2019 für persönliche Vorsprachen und Beratungen an den Sprechtagen nur noch eingeschränkt zur Verfügung steht. Die Erreichbarkeit per Mail ist gewährleistet. Außerdem wird eine Notbesetzung auch an den Sprechtagen für die Aufnahme von Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Sorge tragen.
Potsdam, 16.11.2019
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