Tack: Versorgungsgesetz muss nachgebessert werden
Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) sieht im Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Versorgungsstrukturgesetz wichtige Ansätze, um die ärztliche Versorgung in Deutschland auch zukünftig zu sichern. Sie sieht aber wie ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Ländergesundheitsministerien noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. „Nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf wird die Überversorgung in den Großstädten nicht ausreichend beschränkt“, kritisiert Tack. „Damit wird auch das Ziel, mehr Hausärzte für den ländlichen Raum zu gewinnen, gefährdet.“ Tack fordert deshalb ein wirksames Umverteilungsinstrument, das Überversorgung abbauen helfe.
Sie begrüßt, dass notwendige und seit langem geforderte Verbesserungen in der Bedarfsplanung endlich gesetzlich verankert werden sollen. Die Bedarfsplanung regelt die Anzahl der Vertragsärzte in einem bestimmten Planungsbereich. Zurzeit wird diese anhand der jeweiligen Einwohnerzahl bestimmt. Künftig sollen Möglichkeiten zur Umverteilung von Arztsitzen geschaffen und die Erteilung von Sonderbedarfszulassungen erleichtert werden. Auch neue Kooperationsformen und mobile Praxisausübung sollen unterstützt und die nichtärztliche Praxisassistenz befördert werden.
Der Hauptkritikpunkt der Gesundheitsministerin richtet sich auf die absehbaren massiven Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, die einige der geplanten Regelungen auslösen werden, ohne dass mit diesen höheren Kosten eine bessere Versorgung in Brandenburg gewährleistet wird.
So soll mit der spezialärztlichen Versorgung ein „dritter Sektor“ zwischen der ambulanten und stationären Versorgung entstehen, der weder einer Mengensteuerung noch einer Bedarfsplanung unterliegt. Stattdessen soll hier ein neues Wettbewerbsfeld geschaffen und die Rolle der Selbstverwaltung weiter beschnitten werden. „Vor allem aber gehen die vorgesehenen Regelungen zu Lasten der allgemeinen Grundversorgung und widersprechen dem ursprünglichen Ziel der Gesundheitsministerkonferenz, vor allem die hausärztliche Versorgung attraktiver zu machen“, sagt Tack.
Die Ministerin kritisiert ebenfalls, dass das Bundesministerium durch die Auslagerung von Regelungen zur Aus- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten in eine separate Verordnung, geschickt die Zustimmungspflicht zum Versorgungsstrukturgesetz durch die Länder im Bundesrat umgehen will. Das grundsätzliche Problem des Nachwuchses für ländliche Praxen bleibt aber laut Tack weiter ungelöst.
Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
