Tack: Versicherte der City BKK nicht im Regen stehen lassen
Brandenburgs Gesundheits- und Verbraucherschutzministern Anita Tack (Linke) ist empört, wie Versicherte der City BKK, die auf der Suche nach einer neuen gesetzlichen Krankenversicherung sind, von verschiedenen Krankenkassen behandelt werden. „In den letzten Tagen häufen sich in unserer zuständigen Abteilung Anfragen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die bei der City BKK krankenversichert sind und sich jetzt um Aufnahme in eine andere Krankenversicherung bemühen. Es ist ein Unding, wie hier Menschen verunsichert oder sogar abgewimmelt werden“, sagt Tack und weist noch einmal auf das freie Wahlrecht der Versicherten hin. Sie appelliert an die Krankenkassen, diesem Wahlrecht Rechnung zu tragen. Alles andere stelle einen Rechtsverstoß dar.
Die City BKK wird nach der Entscheidung der zuständigen Aufsichtsbehörde, des Bundesversicherungsamtes (BVA), zum 30. Juni 2011 geschlossen. Ein Grund für die erste Insolvenz einer Krankenkasse ist der von der Bundesregierung über die Kopfpauschale initiierte Beitragswettbewerb der Kassen.
Tack stellte noch einmal klar, dass der Versicherungsschutz der Mitglieder der City BKK lückenlos bis zum Schließungstermin bestehen bleibe. Auch nach dieser Frist haben Versicherte grundsätzlich noch zwei Wochen Zeit, in eine andere gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl zu wechseln, die sie unabhängig von Alter oder Krankheit aufnehmen muss. Sie darf keine Ablehnungsgründe geltend machen oder den Kassenwechsel beeinflussen oder gar verzögern, in dem sie zum Beispiel auf andere Geschäftsstellen oder sogar andere Krankenkassen verweist. Die gewählte Kasse hat unverzüglich eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen. Insoweit haben auch die Versicherten einen Nachweis für die erfolgte Wahl. Alle konkreten, für den Einzelfall bewilligten, Leistungen müssen von der neuen Kasse übernommen werden. Dies gilt auch für mitversicherte Angehörige.
Tack empfiehlt Versicherten, die von einer gesetzlichen Krankenkasse abgewiesen werden, sich an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde oder die Verbraucherberatung zu wenden. Für die bundesweit agierenden gesetzlichen Krankenkassen ist das Bundesversicherungsamt zuständig. Das Landesgesundheitsministerium ist zuständig für die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, die IKK Brandenburg und Berlin sowie die Brandenburgische BKK.
Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
