Tack kritisiert unsolidarische Finanzierung der Krankenversicherung
Brandenburg wird morgen im Bundesrat dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) nicht zustimmen. „Mit diesem Gesetz verabschiedet sich die Bundesregierung endgültig von der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung. Beitragssatzerhöhungen aufgrund von Ausgabensteigerungen werden künftig den Versicherten allein aufgebürdet. Das ist nicht im Sinne des solidarischen Versicherungssystems“, so Gesundheitsministerin Anita Tack. Sie erneuerte ihre Forderung, dass Arbeitgeber an den steigenden Gesundheitskosten beteiligt werden müssen.
Die Festschreibung des Arbeitsgeberbeitrages wird laut Tack dazu führen, dass Versicherte bei künftigen Kostensteigerungen einseitig belastet werden. Dies höhle das bewährte solidarische System einer paritätischen Finanzierung weiter aus. „Arbeitgeber werden aus der gesellschaftlichen Verantwortung entlassen, Versicherten droht eine zunehmende Nettolohnminderung“, sagte Tack.
Die geplante Errichtung eines Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen sei ein richtiger Schritt für eine Verbesserung der Patientensicherheit. Allerdings mangele es an einer ausreichenden Beteiligungsmöglichkeit der Länder. Deshalb unterstützt Brandenburg einen Entschließungsantrag für mehr Mitwirkungsrechte der Länder. Es könne nicht sein, dass die Länder oft erst nachträglich über bereits in Kraft getretene Beschlüsse informiert werden.
Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz sollen u.a. die Finanzierungsgrundlagen in der Gesetzlichen Krankenversicherung neu geregelt und den Kassen wieder mehr Beitragssatzautonomie zugestanden werden. Grundlage dafür bildet künftig ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag.
Potsdam, 10.07.2014Veröffentlicht von:
MUGV
