Sicherung von Kleingartenflächen am Angergrund
Verwaltung legt Satzung über Veränderungssperre vor und rät zum Sofortbeschluss
Die Verwaltung legt der Stadtverordnetenversammlung zu ihrer Sitzung am 30. Januar eine Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ vor und rät zu einem Sofortbeschluss. Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, sagt: „Anlass für unsere aktuelle Planung sind die nach wie vor bestehenden Spekulationen auf eine künftige bauliche Nutzung der bislang gärtnerisch genutzten Flächen am Angergrund. Mit dem Erlass einer Veränderungssperre reagieren wir auch auf die Räumung mehrerer Parzellen von Kleingärten auf dem Gelände und die Pläne der Grundstückseigentümerin, weitere Zwangsräumungen zu veranlassen.“
Die direkte Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung dieser Vorlage kann dazu beitragen, durch das städtebauliche Instrument der Veränderungssperre die Planungen unterstützend zu sichern und gegenüber der Grundstückseigentümerin noch einmal ausdrücklich die Haltung der Landeshauptstadt Potsdam deutlich zu machen. „Es ist nicht erkennbar, dass die Grundstückseigentümerin die Vorgaben des vorbereitenden Bebauungsplans samt der dort vorgesehenen Art der Bodennutzung auch gegen sich gelten lassen will. Vielmehr hat die Eigentümerin zu erkennen gegeben, dass sie dem Flächennutzungsplan entsprechenden Gartenanlagen weitestgehend beseitigen will“, so Rubelt weiter.
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 5. September 2018 das bereits mit dem Flächennutzungsplan beschlossene Planungsziel des Erhalts der Dauerkleingärten am Angergrund erneut bekräftigt. Mit der Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes Kleingärten, das am 5. Dezember 2018 beschlossen wurde, untermauert die Landeshauptstadt Potsdam das Ziel, die in der Bestandsanalyse dokumentierten Kleingärten dauerhaft zu sichern und zu entwickeln. Das Konzept stellt heraus, dass die Arbeit und Erholung im Garten sinnstiftend und gesundheitsfördernd wirkt. Sie stellt für viele Städter, insbesondere für ältere Menschen und Familien mit Kindern, die in Mietwohnungen ohne Garten leben, eine geeignete Möglichkeit dar, die Natur zu genießen und Nahrungsmittel teilweise selbst anzubauen. In der Landeshauptstadt ist die Nachfrage nach Kleingärten insbesondere durch jüngere Familien in den vergangenen Jahren gestiegen.
Potsdam, 16.01.2019Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
