Neue Regelung bei gewerblicher Sammlung von Abfall
Die IHK Potsdam informiert darüber, dass Unternehmen, die Abfälle wie zum Beispiel Schrott, Alttextilien oder Altpapier sammeln, bis 31. August 2012 alle gewerblichen Sammlungen anzeigen müssen. Die dafür zuständige Behörde ist das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) des Landes Brandenburg.
Diese Anzeigepflicht gilt sowohl für bereits organisierte Sammlungen, für die bisher eine Gewerbeanmeldung ausreichte, als auch für neue Sammlungen. Die Anzeige für alle neuen Sammlungen muss spätestens drei Monate vor Beginn der Tätigkeit eingereicht werden. Weiterhin ist jetzt neu vorgeschrieben, dass alle Transportfahrzeuge für Abfälle mit einem „A“-Schild gekennzeichnet werden müssen – sowohl für gefährliche als auch für nicht gefährliche Abfälle.
Für die Entgegennahme der Anzeigen zum Transport ist im Land Brandenburg die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) die zuständige Behörde.
Diese erweiterten Pflichten ergeben sich aus dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz, das am 1. Juni 2012 in Kraft trat. Darin wurden die Anzeige- und Erlaubnispflichten für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen grundsätzlich neu geregelt – unabhängig davon, ob der Abfalltransport Haupterwerbszweck des Transporteurs ist oder ob die Abfalltransporte nur eine Nebentätigkeiten sind.
Weitere Informationen dazu auch auf der Internetseite der IHK Potsdam www.potsdam.ihk24.de (Dokument-Nr. 117441) und bei der Veranstaltung FORUM Umweltrecht am 14. September 2012, 10:00 Uhr, in der IHK Potsdam.
Nachfragen: Dr. Sven Birk, Tel. 03301 5969-22; E-Mail sven.birk@potsdam.ihk.de
Potsdam, 17.08.2012Veröffentlicht von:
Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam
