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Potsdam, 03.09.2013

Nationales Hochwasserschutzprogramm auf den Weg gebracht

Als „notwendigen Schritt“ wertet Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack die Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms. „Wenn wir die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre kritisch auswerten, ist das die richtige Konsequenz. Nur durch eine verlässliche länderübergreifende Zusammenarbeit im Hochwasserschutz und die Unterstützung des Bundes ist bei extremen Niederschlagsereignissen effektiver Hochwasserschutz möglich“, so Umweltministerin Anita Tack. 

Mit den Beschlüssen ziehen die Umweltministerinnen und -minister verbindliche Schlussfolgerungen aus den extremen Wetterlagen der vergangenen Jahre, die mehrfach die Grenzen des technischen Hochwasserschutzes aufgezeigt haben. „Einen absoluten Schutz vor Hochwasser gibt es nicht. Fehlende Rückhalteräume verschärfen jede Hochwasserlage“, so Tack. Sie begrüßt, dass mit den heutigen Beschlüssen zum Nationalen Hochwasserschutzprogramm Retentionsmöglichkeiten künftig auch in den vom Hochwasser weniger bedrohten Einzugsgebieten der Mittel- und Oberläufe geschaffen werden sollen. 

Die Sonder-Umweltministerkonferenz hat bekräftigt, dass der Hochwasserschutz ein fortlaufend zu erbringender Beitrag zur Daseinsvorsorge ist und dass Maßnahmen des Hochwasserschutzes weiterhin im Rahmen der Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im Förderbereich „Verbesserung der ländlichen Strukturen“ in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert werden.

Für die Finanzierung von Maßnahmen des Hochwasserschutzes als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der GAK wird der Bund gebeten, die im Jahre 2011 erfolgte Kürzung zurückzunehmen und zusätzliche Haushaltsmittel in angemessener Höhe, zweckgebunden zur Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms, bereitzustellen. 

Auch die Fördermöglichkeiten der EU sind weiterhin für die Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms zu nutzen. Laut Tack wird auch Brandenburg nochmals prüfen, ob eine entsprechende Berücksichtigung in den operationellen Programmen der Finanzierungsphase 2014 - 2020 erfolgt. 

„Damit wird auch der Brandenburger Forderung, Fördermittel für Landeigentümer und Landnutzer, die entsprechende Flächen für Deichrückverlegungen und Überflutungen zur Verfügung stellen, entsprochen“, sagt Tack.

Angesichts der immensen Schäden beim Hochwasser 2013 hatte Brandenburg sich bei Naturkatastrophen für einen  besseren Versicherungsschutz für Elementarschäden eingesetzt.  Die Sonder-Umweltministerkonferenz folgte dem Brandenburger Vorschlag und bat die Justizministerkonferenz die entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

Potsdam, 03.09.2013

Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV)

Info Potsdam Logo 2013-09-03 10:41:01 Vorherige Übersicht Nächste


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