Nachwuchsförderpreis für Bildende Kunst zu vergeben
Kulturministerin Sabine Kunst lobt im Rahmen des Brandenburgischen Kunstpreises auch in diesem Jahr den Nachwuchsförderpreis des Landes Brandenburg aus. Künstlerinnen und Künstler aus dem Bereich Bildende Kunst, die nicht älter als 40 Jahre alt sind, haben jetzt die Chance, sich zu bewerben.
Angesprochen sind Maler, Grafiker, Bildhauer, Objektkünstler sowie Gestalter interdisziplinärer Projekte, die im Land Brandenburg leben, arbeiten oder hier an künstlerischen Vorhaben beteiligt sind. Die Bewerbung soll Auskunft über die Person und ihren bisherigen künstlerischen Werdegang geben. Außerdem ist ein Exposé zu der im Stipendienzeitraum zu schaffenden oder zu vollendenden Arbeit beizufügen. Der Preis ist mit einem Stipendium für sechs Monate in Höhe von insgesamt 6.000 Euro dotiert. Eine von der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur bestellte unabhängige Fachjury wird die Bewerbungen auswerten und über die Preisvergabe entscheiden.
Die Preisverleihung findet im Rahmen der Verleihung des Brandenburgischen Kunstpreises der „Märkischen Oderzeitung“ in Kooperation mit der Stiftung Schloss Neuhardenberg am 23. Juni 2013 im Schloss Neuhardenberg unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Matthias Platzeck statt.
Die Ausschreibungsmodalitäten sind in den Vergaberichtlinien für den Nachwuchsförderpreis auf www.mwfk.brandenburg.de/sixcms/detail.php/600007 veröffentlicht.
Potsdam, 19.02.2013Veröffentlicht von:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
