Landesregierung will die Unterfinanzierung des Nahverkehrs zementieren
Heute wurden im Ausschuss für Infrastruktur des Landtags Brandenburg die letzten Weichen für eine Änderung des brandenburgischen ÖPNV-Gesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf steht in der kommenden Woche zur Abstimmung im Landtag. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Landesgruppe Ost, kritisiert den Gesetzentwurf als Versuch, die Verantwortung für den Nahverkehr allein den kommunalen Aufgabenträgern zuzuschieben und sie mit den finanziellen Belastungen weitestgehend allein zu lassen.
Der Entwurf sieht zwar eine Steigerung der ÖPNV-Förderung um 2 Mio. Euro vor. Außerdem wird neben vielen Detailregelungen auch die Förderung für Investitionen in Straßenbahnen neu geregelt und dafür eine Pauschalsumme von 5 Millionen Euro pro Jahr festgeschrieben. Der VDV Ost sowie verschiedene andere Verbände und Organisationen hatten allerdings bereits in zahlreichen Gesprächen und zuletzt bei einer Landtagsanhörung im Januar 2014 deutlich gemacht, dass diese Summe nicht mal ausreicht, um das Bus- und Bahnangebot auf dem heutigen Niveau zu stabilisieren. Zusätzliche Anforderungen an den ÖPNV, wie zum Beispiel die gesetzlich vorgeschriebene Herstellung der Barrierefreiheit bis zum Jahr 2022, sind dabei noch gar nicht berücksichtigt und verschärfen die Unterfinanzierung zusätzlich.
„Die Steigerung um 2 Millionen Euro ist fast nur ein Tropfen auf den heißen Stein und nicht ausreichend, um das heutige ÖPNV-Angebot auskömmlich zu finanzieren. Von weiteren notwendigen Um- und Ausbaumaßnahmen ganz zu schweigen,“ erklärt der Geschäftsführer des VDV Ost, Werner Faber. Eine Investitionsförderung für Straßenbahnen müsse in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro pro Jahr (5 Millionen € mehr als vorgesehen) erfolgen. Dieser Bedarf sei nachgewiesen und unbestritten. Außerdem sei das Land in der Pflicht, auch die bundesgesetzliche Forderung nach Barrierefreiheit im ÖPNV mit einer entsprechenden Fördersumme zu unterstützen. Hierzu gebe es überhaupt noch keine Überlegungen. „Landesregierung und Abgeordnete scheinen regelrecht überrascht worden zu sein, dass der ÖPNV in 8 Jahren vollständig barrierefrei sein muss“, erklärt Faber. „Dabei ist das schon seit über einem Jahr im deutschen Personenbeförderungsgesetz festgelegt“.
Nicht nachvollziehbar ist zudem, dass das Land den kommunalen Aufgabenträgern Bundesmittel für die Leistungen im ÖPNV vorenthält. Jedes Jahr behält das Land einen Millionenbetrag ein, den der Bund dem Land Brandenburg eigentlich für den ÖPNV zur Verfügung stellt (allein 2014 sind das 6,1 Millionen Euro zusätzlich). Der kommunale ÖPNV sieht davon aber keinen Cent. Seine Förderung ist seit 8 Jahren auf dem gleichen Niveau eingefroren. So können wichtige Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur nicht getätigt werden und inflationsbedingte Kostensteigerungen von den Verkehrsunternehmen nicht kompensiert werden. „Die Quittung für die fehlenden Landesmittel bekommen am Ende die Unternehmen, Fahrgäste und Kommunen“, so Faber abschließend.
Potsdam, 20.02.2014Veröffentlicht von:
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)
