Landeskartellbehörde prüft hohe Trinkwasserpreise
Im Spätsommer dieses Jahres hat die Landeskartellbehörde Brandenburg eine landesweite Untersuchung der brandenburgischen Trinkwasserpreise durchgeführt. Das Ergebnis: Einige der 38 privaten Wasserversorger in Brandenburg verlangen auffällig hohe Entgelte von ihren Kunden im Vergleich zu anderen Wasserversorgern. Bei vier Unternehmen besteht derzeit der Verdacht, dass die Preise aus kartellrechtlicher Sicht missbräuchlich überhöht sind. Die betroffenen Unternehmen wurden daher von der Landeskartellbehörde in der vergangenen Woche aufgefordert, zu dem Missbrauchsverdacht schriftlich Stellung zu nehmen. Sollten die Unternehmen bis Ende Januar 2011 keine plausible Erklärung für die hohen Preise liefern, wird die Landeskartellbehörde die Einleitung eines förmlichen Kartellverfahrens prüfen.
Die Landeskartellbehörde stützt sich bei ihrer Vorgehensweise auf die am 2. Februar 2010 ergangene Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes zur kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle von Trinkwasserpreisen.
Hinweis: Die Landeskartellbehörde ist dabei nur für die Kontrolle der auf privatrechtlicher Grundlage erhobenen Entgelte zuständig. Diese Entgelte werden immer per Rechnung eingefordert. Die Überprüfung der Gebühren erhebenden Trinkwasserversorger obliegt der Kommunalaufsicht.
Veröffentlicht von:
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE)
