Landeshauptstadt Potsdam stellt auf SEPA-Lastschriftverfahren um
Am Stichtag 1. Februar 2014 ist es soweit. Dann werden die bisher bekannten nationalen Überweisungen und Lastschriften gemäß EU Verordnung Nr. 260/2012 2014 europaweit umgestellt. Sämtliche Buchungen werden dann nur noch über IBAN und BIC möglich sein - Zahlungen mit Kontonummer und Bankleitzahl sind dann nicht mehr möglich. Ziel ist es, einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum zu schaffen, die sogenannte Single Euro Payments Area - kurz SEPA. Weitere Informationen zum Thema SEPA können auch im Internet unter www.sepadeutschland.de nachgelesen werden.
Viele Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Potsdam haben sich in den vergangenen Jahren dafür entschieden, wiederkehrende Zahlungen am Fälligkeitstermin von ihrem Konto abbuchen zu lassen. Dieser Service garantiert die Einhaltung der Zahlungsverpflichtung zur rechten Zeit, mit dem richtigen Betrag und dem Recht des Widerspruchs. Um das bisher gut funktionierende System der Abbuchung beibehalten zu können, wird die Landeshauptstadt Potsdam alle bestehenden Einzugsermächtigungen für die kommunalen Steuern und Abgaben zum 01. November 2013 auf SEPA-Mandate umstellen.
Die hierfür benötigten Unterlagen werden in den nächsten Tagen durch die Landeshauptstadt Potsdam verschickt. Darin werden alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die Umwandlung der ehemals erteilten Einzugsermächtigung in ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat in Kenntnis gesetzt. Sie erhalten eine Information darüber, welche Forderungen wann vom Konto abgebucht werden sowie die Mandatsreferenz und die Gläubigeridentifikationsnummer der Landeshauptstadt Potsdam.
Die Gläubigeridentifikationsnummer der Landeshauptstadt Potsdam lautet DE33LHP00000032161.
Sind die im Anschreiben genannten Daten korrekt, ist eine Rückinformation durch den Zahlungspflichtigen nicht erforderlich.
Geplant ist, den ersten SEPA-Lastschrifteinzug für die kommunalen Steuern und Abgaben zur Fälligkeit 15.11.2013 durchzuführen. Diese ist auf dem Kontoauszug an der neunstelligen Mandatsreferenz und an der Gläubigeridentifikationsnummer der Landeshauptstadt Potsdam erkennbar.
Auch wer bisher noch keine Lastschriftvereinbarung mit der Landeshauptstadt Potsdam geschlossen hat, kann den Service jederzeit nutzen und ein SEPA-Mandat vereinbaren. Zusätzliche Informationen und Formulare erhalten Sie hierzu unter stadtkasse@rathaus.potsdam.de.
Potsdam, 25.10.2013Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
