Änderung der Gebührensatzung für Städtische Musikschule vorbereitet
Die Landeshauptstadt Potsdam hat eine Änderung der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule „Johann Sebastian Bach" vorbereitet. Demnach sollen ausschließlich die Kursgebühren für die Elementare Musikpädagogik (EMP) ab August 2014 leicht steigen. Alle anderen Gebühren bleiben nach den Plänen der Stadtverwaltung gleich. Eine weitere Änderung in der Satzung der Städtischen Musikschule zielt auf mehr Nutzerfreundlichkeit ab. So sollen, ebenfalls ab August 2014 die Gebühren der Musikschule in drei gleichmäßige Zahlungsabschnitte über das Schuljahr verteilt werden.
Über die Änderung der Gebührensatzung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 6. November. Die leichte Erhöhung der Kursgebühren würde etwa 450 Teilnehmer von EMP-Kursen betreffen. Für einen 30-minütigen Kurs zahlen die Teilnehmer dann beispielsweise 11 Euro statt bisher 10 Euro im Monat, im Jahr 132 Euro statt bisher 120 Euro. Für einen 45-minütigen Kurs steigen die Gebühren von 15 Euro auf 16,50 Euro, für einen 60-minütigen Kurs von 20 Euro auf 22 Euro monatlich. Das Angebot der Elementaren Musikpädagogik an der Städtischen Musikschule umfasst Kurse vom „Musikgarten" für Babys und ihre Eltern bis zu den Orientierungsangeboten für Kinder im frühen Schulalter.
Die Gebühren für Kurse an der Städtischen Musikschule sind seit 2004 konstant geblieben. Mit der geplanten Erhöhung sollen die Erträge der Musikschule im Jahr 2014 um 3300 Euro, ab 2015 um 8000 Euro steigen. Der Haushaltseffekt entspricht der Kalkulation des von der SVV beschlossenen Zukunftsprogrammes 2017. In diesem Jahr beträgt der städtische Zuschuss für die Musikschule 1,45 Millionen Euro. Darin enthalten sind unter anderem Aufwendungen für Personal inklusive Honorar, Reparaturen von Instrumenten, Abschreibungen und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen.
Potsdam, 25.10.2013Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
