Land will erweiterte Nachtruhe-Regelung am Flughafen Schönefeld vorziehen
Brandenburgs Verkehrsminister Jörg Vogelsänger hat heute in Potsdam eine Regelung am Flughafen Schönefeld vorgestellt, wonach bereits ab November dieses Jahres nächtliche Flugbeschränkungen gelten sollen, wie sie nach Eröffnung des neuen Schönefelder Airports BER gelten werden.
Vogelsänger: „Auf Initiative des Landes Brandenburg könnten damit bereits vor Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens die für den BER geplanten, erweiterten Nachtruheregelungen umgesetzt werden.“
Hintergrund ist die anstehende Verlängerung der nächtlichen Flugbeschränkungen am Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld. Die bisherigen Regelungen am bestehenden Flughafen laufen Ende Oktober 2013 aus.
Konkret schlägt Minister Vogelsänger vor, ab November Flüge in der erweiterten Kernnacht von 23.30 bis 5.30 Uhr bereits jetzt zu verbieten.
„Die Flughafenanwohner hatten sich bereits darauf eingestellt, dass zum bisher geplanten Eröffnungstermin des Flughafenausbaus im Oktober 2013 danach weitgehend Nachtruhe herrscht“, so der Minister
Die jetzt vom Brandenburger Verkehrsministerium vorgeschlagene Änderung und Verlängerung der örtlichen Flugbeschränkungen am Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld sieht vor, dass mit Ausnahme von Notfällen und Hilfsflügen, Regierungsflügen sowie Militär- und Polizeiflügen zwischen 23.30 und 5.30 Uhr keine Luftfahrzeuge starten und landen dürfen. Bis 24.00 Uhr sind verspätete Flüge gestattet, ab 5.00 Uhr verfrühte Flüge.
Diese Regelungen würden denen des ausgebauten Flughafens Berlin Brandenburg (BER) entsprechen.
Potsdam, 01.02.2013Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
