Kritik an der Baumaßnahme Reiherbergstraße unbegründet
Über den sehr schlechten Zustand des Straßenbereichs „Eisenbahnüberführung Reiherbergstraße" beschwerten sich der Ortsbeirat Golm und eine Vielzahl von Bürgern bei der Bauverwaltung schon viele Jahre. Dieser Zustand verschlechterte sich zunehmend und erforderte zwingend bauliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Die Durchführung dieser Baumaßnahme wurde durch den Ortsbeirat Golm für dringend notwendig erachtet, unterstützt und am 18.10.2011 beschlossen. Bei dem erforderlichen grundhaften Ausbau des Straßenbereichs wird die derzeitige tatsächliche Durchfahrtshöhe der Eisenbahnbrücke von 4,20 m auf die rechtlich vorgeschriebenen 4,50 m erhöht. Dies ist dringend notwendig, um die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer zu verbessern, aber auch um das Bauwerk selbst zu schützen. Im Übrigen hat der Ortsbeirat auch die Durchfahrtshöhe von 4,50 m bereits am 18.10.2011 beschlossen.
Die Besorgnis der Anwohner wird natürlich ernst genommen, ist jedoch unbegründet. Eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme muss nicht befürchtet werden. Betrachtet man die heutigen und prognostizierten Verkehrszahlen wird deutlich, dass es sich in Golm vorwiegend um Ziel- und Quellverkehr der Bewohner und Besucher des Ortsteils selbst handelt. Die Erhöhung der Durchfahrtshöhe um lediglich 30 cm erfolgt ausschließlich aus Sicherheitsgründen. Eine Zunahme des LKW-Schwerverkehrs allein aus diesem Grund ist äußerst unwahrscheinlich.
Der Baubeigeordnete Matthias Klipp führt ergänzend aus: „Kein Verständnis habe ich für die Behauptung, dass die Anlieger nicht beteiligt wurden. Am 29.11.2011 und am 13.06.2012 fanden Informationsveranstaltungen zum gesamten Bauprogramm „Reiherbergstraße" und zum Vorhaben „Eisenbahnüberführung Reiherbergstraße" statt. Gern sind wir auch dem ausdrücklichen Wunsch der Anwohner nachgekommen, eine Einwohnerversammlung entsprechend § 3 Hauptsatzung durchzuführen. Im Rahmen dieser Veranstaltung am 27.09.2012 wurde allen Beteiligten das Vorhaben im Detail nochmals erläutert. Nach Abschluss der Versammlung haben wir positives Feedback von Teilnehmern bekommen, die sich für den Verlauf der Veranstaltung und die Informationen bedankt haben."
Abschließend bleibt festzuhalten, dass es sich bei der derzeitigen Straßenbaumaßnahme an der Eisenbahnüberführung Reiherbergstraße um eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr handelt. Für diese Maßnahmen muss keine förmliche Anhörung nach § 10 Straßenbaubeitragssatzung durchgeführt werden.
Potsdam, 11.10.2012Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
