Krampnitz: Landeshauptstadt erhebt fristgerecht Klage
Die Landeshauptstadt Potsdam sieht bei einem Teil der Auflagen des Zielabweichungsbescheides der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung noch Gesprächsbedarf. Dabei geht es vor allem um die Vororientierungen zum Landschaftsschutz am Südrand des beschlossenen Entwicklungsbereiches, der nicht bebaut werden soll. Die dazu geäußerten Bedenken der Landeshauptstadt Potsdam sind bereits in den Gremien der Stadtverordnetenversammlung, die sich mit der Entwicklungssatzung Krampnitz befassten, vom Baubeigeordneten Matthias Klipp deutlich gemacht worden.
Um die notwendige zeitliche Offenheit für solche Gespräche zu gewährleisten, erhebt die Landeshauptstadt formal - lediglich zur Wahrung entsprechender Fristvorgaben - gegen die fragliche Auflage 3 c) des Zielabweichungsbescheides Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Ziel bleibt ungeachtet dessen die einvernehmliche Verständigung mit den Dienststellen des Landes.
Mit dem Entwicklungsgebiet Krampnitz soll auf etwa 120 Hektar ein neues Zuhause für 3.800 Menschen entstehen. Dafür wird eine ungenutzte Militärbrache mit erhaltenswertem Denkmalbestand in der Landeshauptstadt zu einem Stadtgebiet mit sozialer Infrastruktur und guter Verkehrsanbindung geschaffen. Das städtebauliche Konzept mit dem Schwerpunkt Wohnungsbau sieht die Um- bzw. Wiedernutzung des denkmalgeschützten baulichen Bestandes der 3-geschossigen Wohnhäuser des Mannschaftsbereichs (Klinkerhöfe) vor. Die südlich angrenzende Wohnsiedlung mit bestehenden denkmalgeschützten Einfamilien- und Doppelhäusern soll im Zuge der Wiedernutzung in südlicher Richtung maßvoll baulich ergänzt werden.
Potsdam, 14.06.2013Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
