Krampnitz-Areal: Entwicklungsmaßnahme bleibt durch Gerichtsentscheid unberührt
In den Medien ist über eine am 25.09.2014 stattgefundene mündliche Verhandlung vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) berichtet worden. Im Hinblick auf die vom Senat in der mündlichen Verhandlung vertretene Auffassung heißt es dabei, dass das Land in dem gegen die Käufergesellschaften geführten Rechtsstreit unterliegen werde. Die Pläne Potsdams zur Entwicklung des Kasernen-Areals müssten dann „auf Eis“ gelegt werden.
Dazu erklären die Landeshauptstadt und der Entwicklungsträger Potsdam: Der Ausgang des Verfahrens vor dem OLG wird im Ergebnis auf die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme grundsätzlich keinen Einfluss haben.
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt hat für den Entwicklungsbereich Krampnitz eine Entwicklungssatzung beschlossen.
Das Baugesetzbuch sieht zunächst vor, dass die Entwicklung gemeinsam mit den jeweiligen Grundstückseigentümern erfolgen soll. Sind diese dazu nicht bereit oder nicht in der Lage, hat die Gemeinde nach dem Baugesetzbuch zu versuchen, die für die Entwicklung benötigten Flächen zu erwerben. Scheitern Erwerbsversuche, kann die Gemeinde dann ein Enteignungsverfahren einleiten und im Ergebnis dieses Verfahrens die Flächen gegen Zahlung einer Entschädigung erwerben.
Dieses Verfahren wird die Landeshauptstadt unabhängig vom Ausgang der zwischen dem Land und der TG Potsdam geführten gerichtlichen Auseinandersetzung durchzuführen haben.
Potsdam, 30.09.2014Veröffentlicht von:
Statdverwaltung Potsdam
