Kommunalaufsicht gibt grünes Licht für Krampnitz-Entwicklung
Das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg hat die Genehmigung für die Entwicklung des ehemaligen Kasernenareals Krampnitz erteilt. Somit kann die Entwicklung des 125 Hektar großen Areals zu einem Wohn- und Geschäftsviertel mit 1600 Wohnungen in historischen, denkmalgeschützten Häusern sowie zahlreichen Neubaubereichen beginnen. Das Gesamtinvestitionsvolumen der Entwicklungsmaßnahme soll nach den Ergebnissen einer Voruntersuchung ca. 350 Millionen Euro betragen. Für die Realisierung der Pläne ist ein Zeitrahmen von etwa zehn Jahre vorgesehen. Die Beauftragung der Entwicklungsträger Potsdam GmbH als Treuhänder der Stadt ist durch die Genehmigung der Kommunalaufsicht rechtssicher.
„Mit der Beauftragung wird sichergestellt, dass die Entwicklung von Krampnitz erfolgreich und zügig vorangebracht werden kann“, sagte Matthias Klipp, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt. Mit der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht sei nun die letzte Hürde für die schrittweise Umwandlung der ehemals militärisch genutzten Flächen hin zu einem integrierten Stadtteil Potsdams genommen, so der Beigeordnete weiter.
Das ehemalige Gelände der „Heeres Reit- und Fahrschule und Kavallerieschule Krampnitz“ im Ortsteil Fahrland der Landeshauptstadt Potsdam liegt nördlich der Potsdamer Innenstadt in Richtung Berlin-Spandau. Das Areal wurde ab den 1930er-Jahren zu militärischen Zwecken errichtet und genutzt, es entstanden diverse Kasernengebäude sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser. Nach dem Zweiten Weltkrieg nutzte die sowjetische Armee das Gelände militärisch und errichtete zusätzlich Wohngebäude sowie umfangreiche Technikbereiche an der nördlichen Grenze des Gebiets. Das Kasernengelände wurde 1992 durch die GUS-Truppen vollständig freigegeben und liegt seitdem überwiegend brach.
Aufgrund des stetigen Bevölkerungswachstums der Landeshauptstadt Potsdam und des im Norden befindlichen Schwerpunktes der Siedlungsentwicklung bietet die Kaserne Krampnitz in nördlicher Verlängerung des Entwicklungsbereichs Bornstedter Feld die Chance einer ressourcen- und flächensparenden Stadtentwicklung im Zuge der zivilen Nachnutzung einer ehemals militärisch genutzten Fläche.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung vom Innenministerium war gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg einzuholen. Da diese jetzt vorliegt, wird die vom Hauptausschuss am 27. November 2013 beschlossene Entwicklungsträgerbeauftragung rechtswirksam. Diese wurde zur Durchführung der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz und auf Grundlage der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur förmlichen Festsetzung des Entwicklungsgebietes und zur Gründung einer Tochtergesellschaft der Pro Potsdam als Entwicklungsträger beschlossen.
Der Entwicklungsträger wird durch die Rechtswirksamkeit der Beauftragung in die Lage versetzt, in enger Abstimmung mit der Landeshauptstadt, die ihm übertragenen Aufgaben selbständig in eigener Verantwortung als Treuhänder der Stadt durchzuführen. Dazu gehören die Vorbereitung, die Durchführung und der Abschluss der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz sowie die Beratung der Stadt Potsdam in dieser Angelegenheit. Die hoheitlichen Aufgaben verbleiben dabei bei der Landeshauptstadt.
Entsprechend der Auflagen der kommunalaufsichtlichen Genehmigung wird die Stadt darauf hinwirken, dass die vom Entwicklungsträger durchzuführenden Maßnahmen haushaltswirtschaftlich im Rahmen der fortlaufend zu aktualisierenden Kosten- und Finanzierungsübersicht verträglich bleiben.
Potsdam, 17.06.2014Veröffentlicht von:
Stadverwaltung Potsdam
