Kita-Träger müssen Beitragsordnung anerkennen, dann gilt sie ab 1. August in Kitas
Landeshauptstadt Potsdam
Die Stadtverordneten der Landeshauptstadt Potsdam haben am Mittwochabend in einer außerordentlichen Sitzung die Empfehlung für eine neue Elternbeitragsordnung in der Landeshauptstadt beschlossen. Wenn die freien Kita-Träger die neue Elternbeitragsordnung samt einheitlicher Elternbeitragstabelle anerkennen und übernehmen, wird diese zum neuen Kitajahr ab 1. August gelten. „Potsdamer Eltern werden künftig geringere Beiträge zahlen als in den vergangenen Jahren. Und das letzte Kitajahr wird dank des neuen Kitagesetzes des Landes Brandenburg beitragsfrei“, sagte Mike Schubert über die Inhalte der empfohlenen Beitragsordnung.
Da die Landeshauptstadt keine eigenen Kitas hat, darf sie laut Kitagesetz des Landes Brandenburg auch keine Satzung erlassen sondern den freien Trägern der Kitas nur eine Empfehlung aussprechen, wie eine Elternbeitragsordnung aussehen kann. Bislang haben die Träger Potsdamer Kitas signalisiert, der Empfehlung zu folgen. Damit würde es auch weiterhin einheitliche Elternbeiträge in den Einrichtungen der Landeshauptstadt geben.
Die Landeshauptstadt wird nun alle Träger anschreiben und um ein Votum bitten, ob sie der Empfehlung der Stadtverordnetenversammlung folgen oder eine eigene Elternbeitragsordnung auf den Weg bringen wollen. Eigene Elternbeitragsordnungen der Träger müssten dann durch das Jugendamt geprüft werden. In Potsdam gibt es derzeit 120 Kindertagesstäten, die von 49 freien Trägern betrieben werden.
Die Elternbeitragsordnung sieht eine soziale Staffelung der Elternbeiträge, eine Differenzierung der Betreuungszeiten zwischen sechs, acht und zehn Stunden am Tag sowie unterschiedliche Betreuungsangebote (Krippe, Kita und Hort) vor. Insgesamt wird die Landeshauptstadt knapp 4,4 Millionen Euro pro Jahr mehr für die Potsdamer Kindertagesbetreuung ausgeben. Derzeit betragen die Ausgaben im Potsdamer Haushalt 109 Millionen Euro für die Kindertagesbetreuung, Tendenz steigend.
In Potsdam müssen Eltern, die über ein Bruttoeinkommen von 22.000,99 Euro und weniger im Jahr verfügen, keine Kitabeiträge bezahlen. Ab einem Einkommen von 22.001 Euro muss im Hort 16 Euro beziehungsweise in Krippe oder Kindergarten je 28 Euro gezahlt werden. Bis zu einem Jahres-Bruttoeinkommen in Höhe von 92.001 Euro steigt der zu zahlende Monatsbeitrag für die Betreuung in 29 Einkommensschritten an. Der Höchstbetrag liegt abhängig von der Betreuungszeit im Hort beträgt zwischen 171 und 202 Euro, in der Kita zwischen 222 und 247 Euro und in der Krippe zwischen 271 und 298 Euro.
Zudem hat die Landeshauptstadt den Stadtverordneten am Mittwoch eine rechtliche Bewertung und verschiedene Varianten zum Umgang mit der seit Januar 2016 gültigen Kita-Satzung vorgelegt. „Wir haben mit Unterstützung von uns beauftragter Anwälte eine rechtliche Bewertung vorgenommen und zeigen den Stadtverordneten mögliche Wege auf, wie mit dem Thema Kita-Elternbeiträge rückwirkend umgegangen werden kann“, sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs. Dies hatten die Stadtverordneter verschiedener Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag gefordert. Die Landeshauptstadt schlägt vor, dass die Stadtverordneten sich im Grundsatz zu einer freiwilligen Regulierung der Elternbeiträge entschließen. Dafür wurden fünf Möglichkeiten für eine Berechnungsgrundlage, auf deren Basis die Kita-Elternbeiträge von 2016 bis heute neu berechnet werden könnten, vorgelegt.
„Die Regulierung ist aus meiner Sicht der richtige Weg und zwar freiwillig und nicht nach jahrelangem Rechtstreit. Die verschiedenen Varianten werden wir bis zum Herbst konkretisieren, die finanziellen Auswirkungen darstellen und den Stadtverordneten zur Entscheidung vorlegen“, sagte Mike Schubert, Beigeordneter für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung. Vor allem müsse es dabei darum gehen, eine Variante zu beschließen, die möglichst keine neuen Klagen zur Folge hat. Dazu gelte es, vor allem die in der Normenkontrollklage gegen die aktuelle Satzung aufgeführten Punkte zu betrachten. Dies gelte vor allem in dem Punkt, dass es fraglich ist, ob Potsdam in der jüngeren Vergangenheit noch Satzungsrecht nach dem brandenburgischen Kitagesetz hatte.
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