Sperrkreis am Dienstag bitte bis 7.30 Uhr selbstständig verlassen
Landeshauptstadt Potsdam
Am Dienstag, 3. Juli, wird in der Landeshauptstadt Potsdam eine 250 Kilogramm schwere Fliegerbombe englischer Herkunft aus dem Zweiten Weltkrieg auf dem Areal des Nutheparks in der Nähe des Potsdamer Hauptbahnhofes durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Brandenburg entschärft. Um den Fundort wird ein Sperrkreis von rund 800 Metern eingerichtet. Etwa 10.000 Menschen müssen den Sperrkreis bis 7.30 Uhr verlassen haben. Drei Pflegeheime, sechs Kitas und drei Schulen sowie zahlreiche Museen, der Landtag und ein Hotel werden geschlossen.
Die Landeshauptstadt bittet alle Potsdamerinnen und Potsdamer um Verständnis, wenn es aufgrund des Großeinsatzes zu Beeinträchtigungen kommt. Um diese so gering wie möglich zu halten und den geplanten Ablauf zu realisieren, ist die Unterstützung der Bevölkerung erforderlich. Daher werden alle Bewohnerinnen und Bewohner aufgerufen, den Sperrkreis bis 7.30 Uhr selbstständig zu verlassen. Personen, die nicht selbstständig den Sperrkreis verlassen können, melden sich bitte frühzeitig bei der Potsdamer Feuerwehr unter (0331) 370 1216, um einen Transport für Dienstag zu bestellen.
Leider ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Störungen und Verzögerungen durch Passanten gekommen. Daher hat sich die Landeshauptstadt entschieden, jede Störung bei der Evakuierung und Entschärfung am kommenden Dienstag in der Innenstadt zur Anzeige zu bringen beziehungsweise selbst Bußgeldverfahren einzuleiten.
Im Rahmen der geltenden Gesetze werden nach pflichtgemäßem Ermessen alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird. Eine Störung der Gefahrenabwehrmaßnahme ist ein Verstoß gegen die Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg. Danach handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig gekennzeichnete Stellen betritt, auf denen Kampfmittel entdeckt worden sind und die als Gefahrenbereich gekennzeichnet sind. Die Störer gefährden dabei nicht nur sich selbst, sondern auch den Sprengmeister bei seiner Arbeit. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Potsdam, 29.06.2018
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Landeshauptstadt Potsdam
