Kein Versicherter der City-BKK darf vom Arzt abgewiesen werden
Zusätzlich zu den Schwierigkeiten, mit denen die Versicherten der City-BKK aktuell bei der Durchsetzung eines lückenlosen Versicherungsschutzes zu tun haben, mehren sich Hinweise, dass auch Ärzte in Brandenburg eine Behandlung dieser Versicherten ablehnen. Begründet wird dies zumeist mit dem Hinweis auf die finanzielle Lage der Krankenkasse. „Dieses Verhalten ist unzulässig und steht eindeutig im Widerspruch zu den Pflichten eines Vertragsarztes“, sagt Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke).
Mit einem Schreiben hat sich das Gesundheitsministerium an die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg gewandt und nachdrücklich auf die geltende Rechtslage nach § 72 SGB V hingewiesen. „Kein Versicherter darf bei einem Arzt abgewiesen werden“, so die Ministerin. Das gelte auch vor dem Hintergrund, dass dieser bei einer Kasse versichert ist, die in der zweiten Jahreshälfte nicht mehr existieren wird. Eine Schließung ist erst zu dem von der Aufsichtsbehörde bestimmten Zeitpunkt wirksam. Bis dahin dürfen keine Leistungsansprüche verweigert werden.
Gleichzeitig verweist Tack auf Informationen des BKK Bundesverbandes. Laut diesen gilt im Falle einer Kassenschließung, dass diese Kasse bis zum letzten Tag für ihre Verpflichtungen einstehen wird. Dies ist rechtlich verbindlich und detailliert im Sozialgesetzbuch V (SGB) geregelt.
Im Unterschied zum Insolvenzverfahren in der Privatwirtschaft regeln eine Reihe von Schutzvorschriften im SGB V, dass die Vergütungsansprüche von Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken, Krankengymnasten, Heilmittelerbringern und sonstigen Leistungserbringern sowie die Rechte der Versicherten sichergestellt sind.
Angesichts der großen Probleme der Versicherten der City-BKK sieht Brandenburgs Gesundheitsministerin dringenden Handlungsbedarf auf Bundesebene. „Der neue Bundesgesundheitsminister muss jetzt den Scherbenhaufen seines Vorgängers zusammenkehren. Es wird höchste Zeit, dass der Risikoausgleich für die gesetzlichen Krankenkassen neu geregelt wird“, fordert Tack. Die Endsolidarisierung zwischen Kranken und Gesunden, Jungen und Alten dürfe nicht weiter vorangetrieben werden.
Das Brandenburger Gesundheitsministerium hatte bereits gestern eine Hotline geschaltet. Unter der Telefonnummer 0331-8667700 können bei der City-BKK versicherte Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr ihre Problemen und Beschwerden im Zusammenhang mit dem Krankenkassenwechsel mitteilen.
Potsdam, 19.05.2011Veröffentlicht von:
MUGV
