Informationen zur Bundestagswahl am 24. September 2017
Vom 4. bis einschließlich 8. September 2017 haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit, der zu ihr im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten, überprüfen. Das sollte insbesondere dann erfolgen, wenn bis zum 2. September trotz Wahlberechtigung keine Wahlbenachrichtigung eingetroffen ist oder falsche Informationen in der Wahlbenachrichtigung feststellt wurden. Denn wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten einer anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Person überprüfen will, sind Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Eine Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist im Briefwahlbüro, Rathaus Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, Raum 1.077 montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr oder freitags von 8 bis 14 Uhr möglich.
Wer die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, muss die Briefwahlunterlagen bzw. einen Wahlschein beantragen. Der Antrag dafür befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und kann unter www.potsdam.de/briefwahl heruntergeladen werden. Zudem können die Unterlagen im Briefwahlbüro abgeholt werden und die Briefwahl auch direkt vor Ort in einer Wahlkabine durchgeführt werden. Eine telefonische Antragsstellung zur Briefwahl ist nicht möglich. Anders als auf einigen Wahlwerbungen beschrieben, muss der Antrag bei postalischem Versand ausreichend frankiert werden.
Das Wahlbüro ruft die wahlberechtigten Potsdamerinnen und Potsdamer auf, sich als ehrenamtliche Wahlhelfer zu melden und damit am 24. September in einem Briefwahllokal die ordnungsgemäße Auszählung und Ergebnisermittlung zu sichern. Der Einsatz erfolgt in der Zeit von 15 bis ca. 22 Uhr in einem der 33 Briefwahllokale. Diese werden in der Voltaire-Gesamtschule in der Lindenstraße eingerichtet. Auch Wahlhelfer für die Urnenwahllokale können sich gern noch melden. Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird Erfrischungsgeld für den Wahlvorsteher von 35 EUR und für die übrigen Wahlvorstandsmitglieder von 25 EUR gezahlt. Interessierte wenden sich bitte an das Wahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam unter 0331-289 1239 oder unter der E-Mail wahlbuero@rathaus.potsdam.de. Weitere Informationen stehen unter www.potsdam.de/wahlhelfer zur Verfügung.
Potsdam, 04.09.2017Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
