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Potsdam, 13.09.2013

In der gesamten Badesaison: Ungetrübter Badespaß durch gute bis ausgezeichnete Wasserqualität

Am 15. September (Sonntag) endet regulär die offizielle Badesaison für alle ausgewiesenen Badegewässer des Landes Brandenburg. „Wir können eine positive Bilanz ziehen“, so Verbraucherschutzministerin Anita Tack. „Brandenburg hat die diesjährige Badesaison erfolgreich abgeschlossen. Von den 250 EU-Badestellen haben über 98 Prozent der Badestellen eine gute bis ausgezeichnete mikrobiologische Wasserqualität aufgewiesen.“ Die strengen EU-Vorgaben zur Überwachung der Badegewässer wurden fast durchgängig eingehalten. Allein an vier Badestellen gab es temporär einmalig mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen. Blaualgenwarnungen vor Ort erfolgten an 12 Badestellen. An keiner Badestelle musste ein Badeverbot ausgesprochen werden.

Während der gesamten Badesaison wurden die entsprechend der Brandenburger Badegewässerverordnung ausgewiesenen 250 EU-Badestellen des Landes von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte kontrolliert. Wasserproben wurden für  die gesundheitlich besonders relevanten mikrobiologischen Indikatorparameter mindestens einmal im Monat untersucht. Es wurden aber auch die Sichttiefen, Algenentwicklungen und landseitigen Strandabschnitte überprüft. 

Auffälligkeiten konnten durch Vor-Ort-Kontrollen der Badestellen schnell erkannt, Untersuchungen veranlasst und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Bereits vor Beginn der Badesaison wurde die erste Überwachung mit einer umfassenden Ortsbesichtigung verbunden, um auch andere, über die Badegewässerqualität hinausgehende, Beeinträchtigungen oder ggf. vorhandene Gefährdungen erkennen und ausschließen zu können. Erst nach Vorliegen der ersten Untersuchungsergebnisse wurde jede einzelne Badestelle zum Baden für die Badesaison frei gegeben. 

Für einige Badestellen wurden wegen mikrobiologisch bekannter Auffälligkeiten bereits im Vorfeld der Saison häufigere Untersuchungen festgelegt. Wenn bei der Überwachung „hohe Einzelwerte“ bestimmter Keime festgestellt wurden, wurde unverzüglich eine erneute Kontrolle mit weiterführenden Untersuchungen zur Ursachenaufklärung durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde umfangreich durch die Gesundheitsämter in der örtlichen Presse, Internetbadestellenkarte des Verbraucherschutzministeriums und mittels deutlicher Warnhinweise, erforderlichenfalls auch an der Badestelle, informiert. 

 „Jeder Badende kann durch sein Verhalten mit dazu beitragen, dass der Strand und die Wasserqualität nicht durch ihn beeinträchtigt werden und auch dadurch eine gute Wasserqualität des Badegewässers erhalten werden kann“, sagte Tack. 

Seit Inkrafttreten der neuen Brandenburgischen Badegewässerverordnung am 14. März 2008 wurde die neue europäische Badegewässerrichtlinie in Brandenburg erfolgreich umgesetzt. Mit dem neuen Badegewässerrecht wurden mit Beginn der Badesaison 2008 speziell die gesundheitlich relevanten Grenzwerte der mikrobiologischen Parameter verschärft und dadurch das gesundheitliche Risiko beim Baden weiter verringert. Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausweisung von Badegewässern und ständige aktuelle Information der Badenden über die Wasserqualität sowie ergriffene Bewirtschaftungsmaßnahmen konnte der gesundheitliche Verbraucherschutz deutlich verbessert werden. 

Mit der Bewertung der Badegewässer wurde nach der Badesaison 2011 begonnen. Die Datenbasis führt dazu, dass Risiken für die Badegewässerqualität bereits im Vorfeld erkannt und erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen eingeleitet werden. Dies erfolgt auf der Grundlage der für alle Badegewässer  erarbeiteten Badegewässerprofile, die in die Internetbadestellenkarte eingearbeitet worden sind und ständig weiterentwickelt werden. 

Potsdam, 13.09.2013

Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV)

Info Potsdam Logo 2013-09-13 10:59:24 Vorherige Übersicht Nächste


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