IHK Potsdam: Aktuelle Regelungen bei Ferienjobs
Die Sommerferien beginnen im Land Brandenburg am 16. Juli: Spätestens jetzt stellt sich in vielen Unternehmen wieder die Frage, was bei der Beschäftigung von Schülern und Studenten im Betrieb zu beachten oder zu veranlassen ist. Der Fachbereich Recht und Steuern der IHK Potsdam hat hierzu ein Merkblatt mit den wichtigsten Fakten zu Möglichkeiten und Grenzen der Beschäftigung von Schülern und Studenten zusammengestellt.
Dabei werden insbesondere arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und lohnsteuerliche Aspekte erläutert. Welche Tätigkeiten dürfen Schüler unter 15 Jahren ausüben? Wann muss ich studentischen Ferienjobbern den Mindestlohn zahlen? Welche Sozialabgaben müssen gezahlt werden? Wann liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor und ist diese steuerpflichtig? Die Antworten sind zu finden im Merkblatt: Ferienjobs von Schülern und Studenten. (Stand Juni 2015)
Merkblatt Download bei der IHK
Potsdam, 06.07.2015Veröffentlicht von:
IHK Potsdam
