IHK gegen Brandenburger Sonderweg beim Vergaberecht
Die brandenburgischen Industrie- und Handelskammern (IHK) Cottbus, Potsdam und Ostbrandenburg sehen die auf dem Parteitag der Brandenburger Linken am vergangenen Wochenende vorgestellten Pläne, noch in dieser Legislaturperiode die Vergabe öffentlicher Aufträge an einen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde zu binden, äußerst kritisch. Damit hätte Brandenburg nach aktueller Lage den höchsten derartigen Lohn bei Auftragsvergaben in allen deutschen Bundesländern.
Dies wäre nach Auffassung der drei IHKs ein Brandenburger Sonderweg, der die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes und die Leistungsfähigkeit der regionalen Unternehmen übersteigt. Das Vergaberecht würde damit weiter verkompliziert. Insbesondere würden sich die schon jetzt hohen internen Bürokratiekosten für die brandenburgischen Unternehmen weiter erhöhen. Dies kann im Ergebnis dazu führen, dass vermehrt Unternehmen aus Regionen mit einem höheren Lohnniveau den Zuschlag für öffentliche Aufträge aus Brandenburg erhalten.
Vor diesem Hintergrund drohen die vorgestellten Pläne der brandenburgischen Linken zum Nachteil für hiesige Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu werden.
Die Findung der Lohnhöhe ist in Deutschland nicht ohne Grund den Tarifpartnern, d. h. den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden übertragen. Ein willkürlicher ordnungspolitischer Eingriff in dieses System setzt in der Konsequenz die bewährte Tarifautonomie aufs Spiel. Zudem müsste für die höheren Lohnkosten letzten Endes der Kunde, also die öffentliche Hand in Brandenburg, aufkommen. Das sind die meist jetzt schon stark angespannten Haushalte der Städte und Kommunen.
Veröffentlicht von:
Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam
