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Potsdam, 15.12.2010

Hoher Schutzstatus der Wölfe in Brandenburg

Brandenburg wird sich nicht für eine Lockerung des Schutzstatus des Wolfes gegenüber der EU einsetzen. Vielmehr  will die Landesregierung die natürliche Wiederbesiedlung Brandenburgs durch den Wolf mit Hilfen für betroffene Tierhalter unterstützen. „In den meisten Ländern Europas ist der Wolf stark gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht, auch weltweit gilt der Wolf nach wie vor als stark gefährdet, wie seine Aufnahme in das Washingtoner Artenschutzübereinkommen zeigt“, sagt Umweltministerin Anita Tack (Linke).

Trotz der Zunahme der Zahl der Wölfe ist Brandenburg von dem von der EU für den Wolf geforderten „günstigen Erhaltungszustand“ noch weit entfernt. „Bislang gibt es in Brandenburg erst ein einziges reproduzierendes Wolfsrudel, dessen Rüde aber vor kurzem überfahren wurde. Bei allen anderen Wölfen handelt es sich um Einzeltiere oder -paare ohne Nachwuchs“, so die Umweltministerin. Trotzdem rechnet das Umweltministerium in den nächsten Jahren mit der Gründung weiterer Rudel und der Zunahme des Wolfsbestandes in Brandenburg. Daher werde der ursprüngliche Wolfs-Managementplan aus dem Jahr 1994 derzeit überarbeitet. Ein erster Entwurf des neuen Managementplanes soll im Frühjahr 2011 vorliegen und dann mit allen betroffenen Verbänden diskutiert werden.

Ein Schwerpunkt des Managementplans wird die präventive Lösung von Konflikten und das Schadensmanagement sein. „Schäden an Haustierbeständen lassen sich durch konsequente Präventionsmaßnahmen deutlich reduzieren“, so Tack. Der Erwerb und die Anlage von Sicherungseinrichtungen, wie z.B. Schutzzäunen, werden bereits seit langem vom Land gefördert. Begleitend dazu findet eine intensive Beratung der Nutztierhalter durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie beauftragte Dritte im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen statt. Kooperationspartner sind u.a. der Internationale Tierschutz-Fonds (IFAW) und die Umweltstiftung WWF. Die vom Landesbauernverband immer wieder geforderte Beweislastumkehr bei Wolfsschäden ist bereits seit Jahren gängige Praxis. Haustierrisse werden ohne Wenn und Aber ersetzt, wenn Wölfe als Verursacher nicht ausgeschlossen werden können.

Tack weist darauf hin, dass die von Wölfen verursachten Schäden im Vergleich zu Schäden anderer geschützter Tierarten kaum ins Gewicht fallen. So wurden von 2007 bis 2009 von Tierhaltern Schäden in Höhe von 18.403 Euro geltend gemacht. In Sachsen belief sich bei einem deutlich höheren Wolfsbestand die Schadenssumme in den Jahren 2006 bis 2009 auf 27.653 Euro.

Eine Absage erteilt Tack Forderungen nach Ausweisung von sogenannten Wolfseinstandsgebieten und der Festlegung von Bestandsobergrenzen in diesen Gebieten. „Dies ist aufgrund der großflächigen Lebensraumansprüche des Wolfes und aufgrund der europa- und bundesrechtlichen Vorschriften zum Schutz des Wolfs nicht zulässig“, so die Ministerin. „Die Tierhalter in Brandenburg und Deutschland werden lernen müssen, wieder mit dem Wolf zu leben.“ Tack hat Verständnis dafür, dass dieser Lernprozess nicht einfach sei. Die Landesregierung werde die Tierhalter bei diesem Prozess nach Kräften unterstützen.

Potsdam, 15.12.2010

Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg

Info Potsdam Logo 2010-12-15 11:09:52 Vorherige Übersicht Nächste


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