Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuern
09.04.2009 - Am Ostersonnabend werden in zahlreichen Gemeinden wieder Osterfeuer brennen - dies bei aktuell hoher Waldbrandgefahr in den meisten Teilen des Landes. Für Osterfeuer sind Ausnahmen durch örtliche Ordnungsbehörden (Stadt, Gemeinde, Amt) nach dem Landesimmissionsschutzgesetz erforderlich.
Verboten ist das Verbrennen von Abfällen. Abfälle gehören keinesfalls in ein Osterfeuer. Dies gilt auch für pflanzliche Abfälle.
Nach dem Landeswaldgesetz ist im Wald beziehungsweise in einem Abstand von weniger als 50 Metern zum Wald das Anzünden und Unterhalten eines Feuers ohne forstbehördliche Genehmigung verboten. Angesichts der aktuellen Gefährdung können keine Ausnahmen erteilt werden.
Weitere Informationen: www.mluv.brandenburg.de/cms/media.php/2328/h_feuer.pdf
Veröffentlicht von:
MLUV Brandenburg
