Handwerker sollten Anzeigepflicht ab 1.Juni beachten
Der Countdown für Handwerker läuft, sofern diese im Rahmen ihrer Dienstleistung auch Abfälle transportieren. Brandenburgs Umweltministerium weist darauf hin, dass ab dem 1. Juni 2014 die Pflicht zur Anzeige der Abfallbeförderung auch für Handwerker gilt. Damit läuft eine vom Gesetzgeber nebenberuflichen Abfalltransporteuren gewährte zweijährige Übergangsfrist aus. Zuständige Behörde in Brandenburg für die Anzeige ist die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB).
Die Anzeigepflicht trifft große Teile der Handwerkerschaft wie Bauhandwerker, Dachdecker, Maler, Monteure und Fliesenleger. Betroffen sind diese, wenn sie Abfälle, die bei der Arbeit beim Kunden anfallen, auch transportieren. Zwar wurde auf Antrag der Bundesländer eine Mindestschwelle eingeführt, diese Schwelle von mehr als 20 Tonnen nicht gefährliche oder 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr dürfte aber bei vielen Handwerkern überschritten werden.
Auf dem von der SBB bereit gestellten Online-Serviceportal https://aev.sbb-mbh.de kann die Meldung schnell und einfach erfolgen. Mit der Meldung ist die Voraussetzung für einen legalen Abfalltransport ab dem Stichtag geschaffen. Bereits nach erfolgreichem Ausfüllen und Ausdrucken des elektronischen Formulars ist man in Besitz eines (vorläufigen) Nachweises, dass man der Anzeigepflicht nachgekommen ist. Dieser ist während des Transportes mitzuführen. Nach Eintreffen der behördlichen Bestätigung dient dann diese statt des vorläufigen Formularausdruckes bei Kontrollen auf der Straße als Nachweis.
Ab sofort bietet die SBB ihr Serviceportal nicht nur in Deutsch und Englisch, sondern auch in polnischer Sprache für die in Brandenburg tätigen polnischen Unternehmen, die Abfälle befördern, an.
Mehr Informationen unter: http://www.sbb-mbh.de/info-zur-abfaev.html
Potsdam, 26.05.2014Veröffentlicht von:
MUGV
