Grabstellen auf kommunalen Friedhöfen
Ablauf der Ruhezeiten / Verfall der Grabstellen
Zum Jahresende 2021 verfallen nach Ablauf der Ruhezeiten entsprechend der Potsdamer Friedhofssatzung einzelne Grabstellen auf den kommunalen Friedhöfen der Landeshauptstadt Potsdam. Die vorgeschriebene Ruhezeit beträgt für Erdbestattungen 25 Jahre und für Urnenbeisetzungen 20 Jahre. Bei Kindern, die vor Vollendung des 5. Lebensjahres verstorben sind, liegt die Ruhezeit bei 20 Jahren.
Die Friedhofsverwaltung informiert mit Aushängen an den jeweiligen Friedhöfen über die betroffenen Grabstellen. Eine Gesamtübersicht ist ebenfalls im Amtsblatt Nr. 35/2021 der Landeshauptstadt Potsdam (www.potsdam.de/amtsblatt-352021) veröffentlicht.
Die Landeshauptstadt Potsdam bittet, Hinterbliebene, die ggf. nicht mehr in der Umgebung von Potsdam wohnen und ggf. keinen Zugang zu dieser Information haben, entsprechend zu informieren.
Der Bereich Friedhöfe der Stadtverwaltung Potsdam betreut und bewirtschaftet 15 kommunale Friedhöfe mit rund 50 ha Fläche im Stadtgebiet:
- Alter Friedhof Potsdam
- Neuer Friedhof Potsdam
- Friedhof Eiche
- Friedhof Krampnitz
- Friedhof Fahrland
- Friedhof Kartzow
- Sowjetischer Friedhof Michendorfer Chaussee
- Sowjetischen Ehrenfriedhof Bassinplatz
- Friedhof Drewitz
- Friedhof Goethestraße
- Friedhof Großbeerenstraße
- Friedhof Klein Glienicke
- Alter Friedhof Bornim
- Neuer Friedhof Bornim
- Friedhof Sacrow.
Das Bestattungsverfahren, die Arten von Grabstätten sowie die Möglichkeiten zu Gestaltung und Pflege der Grabstellen sind in der Satzung für die kommunalen Friedhöfe der Landeshauptstadt Potsdam (Friedhofssatzung) geregelt.
Die Ruhezeit für Kriegsgräber gemäß Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) ist unbegrenzt. Die Grabstellen des Sowjetischen Friedhofs Michendorfer Chaussee und des Sowjetischen Ehrenfriedhofs Bassinplatz sind vom Verfall der Grabstellen daher nicht betroffen.
Potsdam, 04.11.2021
Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
