Gartenabfälle kompostieren oder sachgerecht entsorgen
Zu Beginn der Gartensaison weist der Bereich Umwelt und Natur darauf hin, dass Gartenabfälle, wie frischer Strauch-, Baum- und Heckenschnitt, Laub, Unkraut und Rasenschnitt, grundsätzlich nicht verbrannt werden dürfen. Diese sollten kompostiert oder mittels eines kostenpflichtigen Laubsackes (120 L) über die STEP entsorgt werden. Außerdem können Gartenabfälle auch kostenpflichtig bei der Kompostanlage der STEP in Nedlitz, Lerchensteig 25b oder dem Recycling- und Kompostierbetrieb, Drewitzer Straße, Zufahrt am Bahnübergang, abgegeben werden.
Für alle, die im Rahmes ihres Frühjahrsputzes ein Feuer zum Verbrennen von Abfällen, Baumaterialien und anderen Gegenständen nutzen wollen, noch der Hinweis, dass es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die vom Bereich Umwelt und Natur mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Nachfragen zu den erlaubten Holzfeuern (1 m x 1 m) werden im Bereich Umwelt und Natur unter den Telefonnummern 0331 289 - 3775 / 2860 beantwortet.
Potsdam, 24.03.2010Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
