Freie Fahrt für Radler: Potsdams erste Fahrradstraße "Am Babelsberger Park" eröffnet
Die Straße "Am Babelsberger Park" ist als erste Fahrradstraße in Potsdam eröffnet worden. Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Matthias Klipp, der eigenhändig das Verkehrszeichen für die Fahrradstraße montierte, zeigt sich erfreut: "Die Radfahrer haben in der Straße "Am Babelsberger Park" jetzt eindeutig Vorrang und dürfen nun ausdrücklich nebeneinander fahren. Die Einrichtung von Fahrradstraßen trägt zu einem attraktiven, verkehrssicheren und qualitativen Radverkehrsnetz in Potsdam bei. Nachdem heute die erste Fahrradstraße eingerichtet wird, hoffe ich weitere Fahrradstraßen einweihen zu können."
In der Fahrradstraße gilt generell die zulässige Höchstgeschwindigkeit on 30 km/h. Radfahrer als dominierende Verkehrsteilnehmer haben grundsätzlich Vorrang und dürfen ausdrücklich nebeneinander fahren, auch in Gruppen. Kraftfahrzeuge dürfen die Straße "Am Babelsberger Park" nur als Anliegerverkehr langsam befahren und müssen besondere Rücksicht auf die Radler nehmen. Dies bedeutet unter anderem: Kfz dürfen einen Radfahrer gegebenenfalls nicht überholen. Erkennbar wird die Fahrradstraße durch das Verkehrszeichen 244 "Fahrradstraße", welches in Höhe Mühlentor montiert ist.
Da es sich um Potsdams erste Fahrradstraße handelt und nicht allen Verkehrsteilnehmern die geltenden Regeln und Rechte bewusst sind, bitten wir Verkehrsteilnehmer gerade jetzt, kurz nach der Einrichtung, um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.
Die Regeln auf der Fahrradstraße im Überblick:
Die zulässige Geschwindigkeit ist 30 km/h.
Kraftfahrzeuge dürfen die Fahrradstraße nicht benutzen. Es sei denn dies ist durch ein Zusatzzeichen angezeigt.
Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, auch wenn Kraftfahrzeugführer dadurch nicht überholen können.
Die Vorfahrtsregelungen "rechts vor links" bleiben erhalten.
Potsdam, 11.07.2013Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
