Erweiterung der innerstädtischen Bewohnerparkbereiche 200 und 300
Im Rahmen der Umsetzung des Potsdamer Parkraumbewirtschaftungskonzeptes erfolgt die Ausweitung des Bewohnerparkbereichs 200 auf den östlichen Bereich der Straße Am Kanal zwischen Berliner Straße und Heilig-Geist-Straße. Der Bewohnerparkbereich 300, der derzeit nur die Allee nach Sanssouci und den Parkplatz Schopenhauerstraße (südlich vom Luisenplatz) umfasst, wird auf die Zimmerstraße, den Köhlerplatz und die Lennéstraße im Abschnitt zwischen Zeppelin- und Sellostraße ausgedehnt. Das Parken ist dort künftig mittels Bewohnerparkausweis sowie entsprechend der Ausschilderung über die Entrichtung einer Parkgebühr am Parkscheinautomaten möglich.
Darüber hinaus wird die Parkraumbewirtschaftung im kürzlich eingerichteten Bewohnerparkbereich 600 auf den Schlaatzweg ausgeweitet. Die ursprünglich für den Zeitraum nach Abschluss der dort geplanten Straßenbauarbeiten vorgesehene Einführung der Bewirtschaftung wurde aufgrund der Verschiebung der Baumaßnahmen nun vorgezogen. Die erforderlichen Verkehrszeichen werden in den kommenden Wochen aufgestellt. Rechtswirksam wird die Beschilderung in den neuen Parkabschnitten jedoch erst, wie ausgeschildert, ab dem 18. Dezember.
Die zur Abstellung des Kraftfahrzeuges notwendigen Bewohnerparkausweise können ab sofort online auf http://vv.potsdam.de im Bereich Online-Dienste unter dem Punkt „Bewohnerparken-Online“ beantragt werden. Einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises haben Personen, die im Anspruchsbereich meldebehördlich registriert sind und tatsächlich dort wohnen. In diesem Gebiet beruflich tätige Personen, die dort nicht wohnen, können keinen Parkausweis erhalten.
Es ist möglich den Parkausweis persönlich, mit vorheriger Terminvereinbarung, im Bürgerservicecenter, in der Friedrich-Ebert-Straße 79-81 oder in der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde, in der Helene-Lange-Straße 14, zu beantragen und im Regelfall auch sofort mitzunehmen. Ein Termin ist online, telefonisch oder direkt im Bürgerservicecenter bzw. in der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde erhältlich. Zur Beantragung sind der Fahrzeugschein und der Personalausweis mitzubringen. Sollte der Antragsteller nicht gleichzeitig der Fahrzeughalter sein, so muss eine Nutzungsbestätigung vorliegen.
Potsdam, 09.11.2017Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
