Erneut atypische BSE im Land Brandenburg festgestellt
Bei einem Rind im Landkreis Märkisch-Oderland wurde atypische BSE (Bovine Spongiforme Encephalopathie) amtlich festgestellt. Das elf Jahre alte Tier gehörte zu einer Milchkuhhaltung mit 731 Rindern. Der Bestand war aufgrund eines positiven BSE-Schnelltests bereits am 31. Januar 2014 vom zuständigen Veterinäramt Märkisch-Oderland gesperrt worden. Die amtliche Feststellung des atypischen BSE-Falls erfolgte heute auf der Grundlage der Bestätigung des Befundes durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut in Riems.
Das betroffene Tier war im Bestand geboren und bis zur Schlachtung dort gehalten worden. Die Schlachtung erfolgte in einem Schlachthof im Landkreis Minden-Lübbecke (NRW) als Normalschlachtung. Klinische Anzeichen einer Erkrankung waren im Vorfeld nicht festgestellt worden. Der betroffene Schlachtkörper wurde beseitigt. Die direkten Nachkommen sind bereits ermittelt. Die Kohortentiere werden derzeit ermittelt. Weitere epidemiologische Ermittlungen sind eingeleitet. Dabei wird der Landkreis von Spezialisten der Task Force des Landes unterstützt.
Der aktuelle Fall ist der zweite Nachweis von atypischer BSE in diesem Jahr im Land Brandenburg. Bereits im Januar war bei einer 10 Jahre alten Milchkuh im Landkreis Oder-Spree der Nachweis erbracht worden.
„Trotz der Feststellung eines zweiten Falls in Brandenburg in diesem Jahr ist die atypische BSE eine äußerst seltene Erkrankung. Auch im aktuellen Fall handelt es sich um ein sehr altes Tier“, so Landestierarzt Dr. Klaus Reimer. Er kündigte an, dass Entscheidungen über den Verbleib der zu reglementierenden Tiere des Bestandes erst nach Abschluss der Ermittlungen getroffen werden.
In Brandenburg waren in der Vergangenheit 17 Fälle von klassischer BSE im Zeitraum von 2001 – 2006 nachgewiesen worden.
Generell werden im Rahmen des Verbraucherschutzes bei der Schlachtung von Rindern so genannte Risikomaterialien entfernt und vernichtet. An allen über 8-jährigen Schlachttieren werden darüber hinaus BSE-Schnelltests durchgeführt.
Auch der aktuelle Fall zeigt, dass die Maßnahmen des vorsorglichen Verbraucherschutzes erfolgreich sind und Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam schützen.
Potsdam, 05.02.2014Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
